$ 1. Geschichtliche Grundlagen. 3 schwer geschädigt und zu langen Kämpfen genötigt; erst im Jahre 1819 gelang es, die völlige Aufhebung des Zolles durchzusetzen. Über die Umwälzungen des Reichsdeputationshauptschlusses vom Jahre 1803 und den Untergang des alten Deutschen Reiches im Jahre 1806, durch welchen aus der Reichsstadt ohne merkbare Änderung ein selbständiger Staat wurde, hinweg, wußte Bremen seine nunmehr staatliche Unab- hängiskeit zu wahren, Der Reichsdeputations- hauptschluß, der so vielen Reichsstädten die Freiheit nahm, brachte Bremen dank der Geschicklichkeit seiner Unterhändler sogar einen wesentlichen Gebietszuwachs durch Erwerb der ehemals erzbischöflichen Besitzungen im Gebiet und des Ortes Vegesack, wo im 17. Jahr- hundert Bremer Kaufleute weserabwärts einen Hafen an- gelegthatten. Nach der französischen Zeit, während der auch Bremen vorübergehend seine Selbständiskeit verloren hatte und als Hauptort des Departements bouches du Weser dem Kaiserreich einverleibt war, trat es dem Deutschen Bunde bei. Von größter Bedeutung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung war der im Jahre 1827 mit Hannover seschlossene Vertrag, durch den Bremen in der Nähe der Weser- mündung Land zur Anlegung eines Hafens, den Grund- stock des Distriktes des heutigen Bremerhaven, erwarb, der dann durch spätere Verträge mit Hannover und Preußen, zuletzt 1904/5, mehrfach vergrößert wurde. Bei der Auflösung des Deutschen Bundes im Jahre 1866 trat Bremen auf die Seite von Preußen und vereinigte sich mit den anderen Staaten zu dem Nord- deutschen Bund und später zum Deutschen Reiche. Im Reiche hat Bremen die Anlehnung und den Schutz gefunden, deren es als Kleinstaat bedarf, um zum Wohle des Ganzen in staatlicher Unabhängigkeit seinen besonderen wirtschaftlichen Aufgaben in Handel und Schiffahrt nachgehen zu können. 1*