8 4. 1. Das Staatsgebiet. — II. Das Staatsvolk. 18 wohnerzahl weitaus bedeutendste Teil des Gebietes ist die Stadt Bremen. Von den 276944 Bewohnern des Staates wohnen in ihr 2237573 Personen; räumlich umfaßt das Gebiet der Stadt Bremen mehr als "/, des Staatsgebietes. Das Staatsgebiet ist nicht räumlich geschlossen; die Hauptmasse bildet die Stadt Bremen mit dem sich daranschließenden Landgebiet. Die Hafenstadt Bremerhaven ist eine Enklave in der preußischen Provinz Hannover. Die wichtigste Erweiterung des Gebietes, nachdem dasselbe im übrigen mit den ım Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gemachten Erwerbungen (8. 3) gegeben war, erfolgte durch den Erwerb des Distriktes von Bremerhaven, zu dem auf Veranlassung des Bürgermeisters Smidt durch Vertrag mit Hannover vom 11. Januar 1827 der Grund gelegt und der durch spätere Verträge mit Hannover und Preußen mehrfach vergrößert wurde. Zuletzt erwarb Bremen durch Verträge mit Preußen von 1904/5 gegen Austausch eines entsprechenden Teiles seines Landgebietes ein Gebiet von ca. 587 ha, das jedoch nur zu einem kleinen Teil (ca. 32 ha) zur Erweiterung des Stadtgebietes von Bremerhaven, im übrigen nur zu Hafen- und Schiffahrtszwecken ver- wandt werden darf. Mit dieser Vergrößerung umfaßt der Bezirk von Bremerhaveu jetzt 879 ha. 2. Das Staatsvolk. $ 5. Einheimische und Fremde. Die Bevölkerung des Staates betrug am 1. De- zember 1907 276944 Personen. Nach ihrem Ver- hältnis zum Staat gliedert sich diese Bevölkerung wie in jedem Staat in Einheimische und Fremde, bremische Staatsangehörige und Nicht- bremer. Da in Bremen die politischen Rechte nicht ohne weiteres allen Staatsangehörigen zustehen,