Berichtigung und Nachtrag. Berichtigung zu Seite 59: Die neue Über- einkunft der drei freien Hansestädte, betr. das Hanse- atische Oberlandesgericht, ist abgeschlossen am 22. Mai 1%8 (bekannt gemacht am 1. November 1908). Nachtrag zu $ 41: Während des Druckes ist eine günstigere Gestaltung der Pensionsverhält- nisse der Beamten und ihrer Hinterbliebenen vor- geschlagen. Die wesentlichen Neuerungen des voraus- sichtlich bald Gesetz werdenden Entwurfes sind: 1. Die Ruhegehaltsberechtigung der Beamten tritt schon nach einer Wartezeit von 5 Jahren nach vollendetem 25. Lebensjahr ein. Der Mindestbetrag des Ruhegehaltes wird entsprechend auf 30°/o des Gehaltes herabgesetzt. 2. Der Mindest- und Höchstbetrag des Witwen- und Waisengeldes wird auf 300 Mk. bzw. 3500 Mk. erhöht. Neben der Witwe sollen künftig auch die Halbwaisen ein Waisengeld von !/s; des Witwen- geldes für jedes Kind erhalten. 3. Fürdiejahrgeldberechtigten Angestellten wird die Wartezeit auf 10 Jahre und der Mindest- betrag des Jahrgeldes auf 30% herabgesetzt. Auch ihre Witwen und Waisen erhalten Pension (40% des Jahrgeldes, mindestens 200 Mk., höchstens 1200 Mk.).