Dorwort zur ersten Auflage. Seit einst Gerber seine Grundzüge des deutschen Staats- rechts schrieb, ist, abgesehen von größeren Sammelwerken, der Versuch nicht wieder unternommen worden, den Gegenstand in kürzester Zusammenfassung zu behandeln. Die Aufgabe ist heute namentlich angesichts der Entwicklung des Reichsstaats- rechts unendlich viel schwieriger als vor einem Menschenalter. Und doch ist es ein dringendes Bedürfnis nicht nur für Stu- dierende, sondern auch für weite Kreise der gebildeten Klassen, die wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Gebiete des Staats- rechts in kurzer Form dargeboten zu erhalten. Der Versuch dazu ist hier gemacht. Auf Vollständigkeit erhebt er keinen An- spruch. Wohl aber soll der Weg weiteren selbständigen Einarbeitens gewiesen werden. Die notwendige Ergänzung bietet der bereits er- schienene Grundriß des Verwaltungsrechts. St. Blasien, den 15. August 1906. Conrad Bornbak.