— 184 — bureaukratisch organisiert im Umfange eines kleineren preußischen Ministeriums und zerfiel in die Zentralabteilung, eine Abteilung für Post unter dem Generalpostdirektor und eine solche für Tele— graphie unter dem Generaltelegraphendirektor. Seit 1870 wurde auch die auswärtige Verwaltung, die bisher Preußen für den Bundesstaat geführt hatte, auf den Bundesetat übernommen. Bei dieser Gelegenheit ging auch das preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten als Auswärtiges Amt auf den Bundesstaat über. Da jedoch der Kanzler der einzige verantwortliche Minister war, wurde es diesem, einen Staatssekretär an der Spitze, in gleicher Weise unterstellt wie das Bundeskanzler- amt mit seinem Präsidenten. Das Auswärtige Amt führt aber gleichzeitig gegen eine Entschädigung Preußens an das Reich als preußisches Ministerium die Verwaltung der preußischen auswärtigen. Angelegenheiten. Deshalb muß der Reichskanzler notwendig preußi- scher Minister des Auswärtigen sein. Nach diesem Typus des Auswärtigen Amtes haben sich nun im Laufe der folgenden Jahre eine Anzahl neuer oberster Reichs- behörden gebildet, so 1876 das Reichsjustizamt, 1879 das Reichs- schatzamt, 1880 das Reichspostamt, sämtlich durch Loslösung aus dem Reichskanzleramte. Die neuen Behörden haben die preußische Ministerialorganisation, nur mit dem Umterschiede, daß an der Spitze der bureaukratischen Behörde nicht ein Minister, sondern ein Staatssekretär steht, der seinerseits dem Reichskanzler unter- geordnet ist. Für das Reichskanzleramt erschien daher die alte umfassende Bezeichnung nicht mehr passend. Da es im wesentlichen nur noch Angelegenheiten zu bearbeiten hatte, die zur inneren Ver- waltung gehören, erhielt es 1879 die neue Bezeichnung des Reichs- amtes des Innern, und sein-Präsident wurde zum Staatssekretär. Für die Marineverwaltung, die anfangs von Preußen geführt war, wurde 1872 die Admiralität errichtet, gleichzeitig als oberste Kom- mando= und Verwaltungsbehörde und in letzterer Eigenschaft dem Reichskanzler unterstellt. Die beiden Aufgaben wurden 1889 ge- trennt und für die Verwaltung ein Reichsmarineamt mit einem Staatssekretär an der Spitze errichtet. Endlich erfolgte 1907 die Begründung des Reichskolonialamtes mit einem Staatssekretäre.