— 243 — Die französische Revolution, getragen von den aufstrebenden Mittelklassen, wendet sich gegen die Verbindung von absoluter Staatsgewalt und ständischer Gesellschaft und führt den Sturz beider herbei. Als Reaktion gegen den Polizeiftaat ist es begreiflich, daß man die Grenzen der staatlichen Wirksamkeit wieder enger ziehen, den Staat auf den Rechtszweck beschränken wollte. ) Er- folg haben diese Bestrebungen nicht gehabt. In keinem früheren Zeitalter haben sich, den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend, die Staatsaufgaben in dem Maße erweitert, wie gerade im 19. Jahrhundert. Der moderne Staat hat unverkennbar schon starke Züge des sozialistischen Staatsideals angenommen, wenn dieses selbst auch eine Utopie ist, so als großer Gewerbtreibender, in der Arbeitversicherung. Und diese Entwicklung setzt sich noch weiter fort. Man kann daher höchstens in einem Durchschnittsbilde feststellen, was der Staat als seine Aufgaben in der Gegenwart betrachtet. Es ist zu unterscheiden zwischen den Aufgaben des Staates nach außen und nach innen. Nach außen ist der Staat politische Macht und betätigt sich als solche unter den Mächten der Erde. Staaten wie die Schweiz oder gar der Staat der Nation luxembourgeoise sind Parodien und verdanken ihren Fortbestand nur der Eifersucht der Großmächte. Als politische Macht ist der Staat Selbstzweck und opfert sich selbst das Individuum unbedingt in der modernsten Form, der allgemeinen Wehrpflicht. Der Staat hat aber auch Aufgaben im inneren. Hier dient er umgekehrt dem Individuum und seinen Interessen. Er ist ins- besondere die Quelle ausgleichender Gerechtigkeit zwischen den mannigfachen Interessengegensätzen, die das Leben der Gegenwart erfüllen. Diese können religiöser, nationaler und sozialer Natur sein. Je nach dem Charakter der Bevölkerung als einer religiös einheitlichen oder konfessionell gemischten, einem Nationalstaate *) Vgl. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Königsberg 1797; Fichte, Werke, Berlin 1845/46 Bd. 3 u. 4: Zur Rechts- und Sittenlehre; v. Humboldt, Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen (1793), Breslau 1851. 16*