— 255 — Gesellschaft. Die selbständige Staatsgewalt ist unterlegen, und die sozialen Kämpfe spielen sich ohne weiteres im Staate ab. Die dekorativen Spitzen des parlamentarischen Königtums und der parlamentarischen Präsidentschaft bringen den selbständigen Staats- gedanken nicht zur Geltung, die selbständige Präsidentschaft ist ihrerseits ein Erzeugnis der Partei. In dem moanarchischen Prinzipe verkörpert sich die Selb- ständigkeit des Staates gegenüber der Gesellschaft. An sich läge die Annahme nahe, daß die absolute Monarchie den Aufgaben des Staates in höherem Maße gerecht werden könnte als die konsti- tutionelle. Allerdings trifft das zu für Zeiten, in denen die Über- wältigung des Staates seitens sozialer Mächte durch die scharfe Ausprägung des selbständigen Staatsgedankens gebrochen werden muß wie im Beginne der Neuzeit durch den Kampf mit dem Stände- tume. Doch wenn sich diese Aufgabe erfüllt hat, ist die Zeit der absoluten Monarchie vorüber. In ihren letzten Stadien ist die absolute Monarchie gegenüber den Strömungen der öffentlichen Meinung viel schwächer als die konstitutionelle, die einen Teil ihrer Verantwortlichkeit im geschichtlich-politischen Sinne auf die Volks- vertretung ablädt. In der konstitutionellen Monarchie verkörpert sich dagegen der selbständige Staat, der den sozialen Mächten nicht unterworfen, doch auf ein Zusammenwirken mit ihnen angewiesen ist. In ihr wird die Erfüllung der wahren Aufgabe des Staates nach innen gewährleistet, Quelle ausgleichender Gerechtigkeit zu sein. Der Staat steht aber der Gesellschaft nicht wie in der Zeit des Ab- solutismus als etwas Fremdes gegenüber. Er läßt vielmehr in konstitutionellen Formen der Mitwirkung der Gesellschaft freien Raum. Der Ausgleich der sozialen Interessen vollzieht sich unter der Agide des Staates. So bedeutet die konstitutionelle Monarchie die Versöhnung von Staat und Gesellschaft. Sie ist aber nur die moderne Form dessen, was schon Tacitus mit Staunen als das Zeichen der germanischen Staatsbildung erkannte, die Vereinigung der dem Altertume unvereinbar erscheinenden Gegensätze von Im- perium und libertas.