pragmatik als mittelbare Staatsbeamte behandelt. Die ständische Gliederung der Gesellschaft ist endlich voll erhalten, und die abso- lute Monarchie hat ihre eigenen Einrichtungen auf ihr aufsgerichtet. Die Bedeutung der friderizianischen Zeit und der ihr folgen- den zwei Jahrzehnte liegt in der Betätigung nach außen und in der endlich gelungenen Justizreform. Verfassungs= und verwaltungs- rechtlich hat sie der Hauptsache nach an dem fest gehalten, was Friedrich Wilhelm I. zum Abschlusse gebracht. Der Staat ruht allein auf dem berufsmäßigem Beamtentume und dem Offizier korp#s, das allmählich den Adel des Landes in sich aufgenommen hat. Und dieses adlige Element gewinnt immer mehr das Übergewicht in der herrschenden Klasse. Im Offizierkorps wird das rechtlich anerkannt. Beim Zivilbeamtentume, das in der Zeit des Kampfes gegen das Ständetum sich vorwiegend aus Bürgerlichen zusammensetzte, geht es soweit, daß Friedrich der Große nur einen einzigen bürgerlichen Minister ernannt hat. Alle an— deren Bevölkerungsklassen, namentlich die unter der pflegenden Hand des Merkantilsystems aufstrebenden Mittelklassen stehen dem Staate fremd gegenüber. Den äußeren Ausdruck dieses Verhältnisses von Staat und Gesellschaft bildet das Heer, das infolge fortgesetzter Befreiungen aller wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich neben dem adligen Offizierkorps nur noch aus den untersten Schichten des eigenen und fremder Völker zusammensetzt. Die herrschende Klasse in ihren Behörden wurde aber im Laufe der Zeit mehr und mehr desorganisiert. Die mustergültige Organisation Friedrich Wilhelms I. paßte für einen Mittelstaat, nicht aber mehr für die norddeutsche Großmacht. Es war unmög- lich, alle Angelegenheiten in den großen Kollegialbehörden zu er- ledigen. In dem Geueraldirektorium werden daher die einzelnen Departements zu selbständigen Ministerien, so daß das Plenum nmur noch für die gemeinsamen Angelegenheiten zusammentritt und das Nebeneinander von Real= und Provinzialdepartements zu be- ständigen Reibungen führt. Besondere Behörden an Stelle des Generaldirektoriums wie die Provinzialministerien für Schlesien, später für Südpreußen und Franken oder für einzelne Gegenstände konnten die Sache nicht bessern. Eine ähnliche Zersetzung erfolgte