— 24 — dieses Gebiet bisher vernachlässigt war, so eine Landgemeindeord- nung für die östlichen Provinzen von 1891, die im folgenden Jahre auch auf Schleswig-Holstein ausgedehnt wurde. Die Provinz Hessen-Nassau mit Ausnahme der Stadt Frankfurt a. M. erhielt an Stelle des zersplitterten Gemeinderechts der einzelnen Landes- teile 1897 eine Städteordnung und eine Landgemeindeordnung, Hohenzollern 1900 eine Gemeindeordnung. Die Miquelsche Steuerreform von 1891/93 stellte endlich das Steuerwesen des preußischen Staates auf neue Grundlagen. Im Jahre 1891 erging ein neues Einkommensteuergesetz auf der Grund- lage der Deklarationspflicht, der Entlastung der unteren, der stär- keren Heranziehung der höheren Stufen und ein Gewerbesteuerge- setz. Die Gesetzgebung von 1893 überließ die sog. Real= oder Er- tragsteuern, Grund= und Gebäude= und Gewerbesteuer vom stehenden Gewerbe, den Gemeinden und führte dafür als Staatssteuer die Er- gänzungs= oder Vermögenssteuer ein.