(Vorwort. Die geschichtliche Entwickelung der gegenwärtigen euro- päischen Staaten lehrt uns, daß beinahe alle regierenden Dynastien ihre Herrschaft, mindestens über einzelne Theile des ihr unterworfenen Gebiets, durch die Beseitigung an- derer Herrscherhäuser oder durch den Umsturz bestehender Staaten erworben haben. Aber trotz Revolutionen und Eroberungen, denen eine so große Zahl der jetzt regierenden Fürsten ihre Souveräne= tät, wenigstens theilweise, verdankt, regieren diese mit der vollen Wirksamkeit rechtmäßiger Herrscher: das Staatsrecht befugt sie, Gehorsam von ihren Unterthanen zu fordern. Jedes neue Gesetz ist gültig nur durch ihre Sanction. Kein Attribut der Souveränetät wird ihnen verweigert. Das Strafrecht schützt die Ausübung der von ihnen in Anspruch genommenen Rechte. Auch das Ausland versagt ihnen selten auf die Dauer eine ausdrückliche Anerkennung ihrer Herrschaft.