II. Talleyrand's Lehre von der Legitimität. Der Wiener Congreß sollte zunächst die Anordnungen zur Ergänzung des Pariser Friedens bestimmen 1); aber der der ungeheuern Masse der neu zu ordnenden Verhältnisse gegenüber dürftige Inhalt des Pariser Friedensschlusses hatte dem Wiener Congreß nur einen unsichern Leitfaden durch das Gewirr einander durchkreuzender Ansprüche gegeben. Aus der Wiederherstellung eines königlichen Frankreichs, aus der Wiedereinsetzung der Oranier, aus der Zusicherung, daß die Schweiz eine Republik bleiben und daß Deutschland wieder eine Art politischer Gesammtmacht werden solle 7), ließ sich wol die Absicht der Vertragsmächte folgern, daß die Neugestaltung des europäischen Staatensystems die Rechte schonen solle, welche die französische Republik und das Kaiserreich verletzt oder verleugnet hatten. Auch wurde den zu Wien versammelten Fürsten und Staatsmännern von der langen Reihe derer, welche sich als Opfer der soeben be- ruhigten Stürme betrachten durften, aufs dringlichste ans 1) Traite de paix, signé à Paris le 30 Mai 1814, Art. 32. 2) Ebendas., Art. 6.