IX. Stahl's Lehre von der Legitimität. — — —— — Längere Zeit nachdem der Sieg nationaler und politischer Forderungen über das Legitimitätsprincip und die in dasselbe übergegangenen Theorien auf einem großen Theile des euro- päischen Continents entschieden war, erhielt die Lehre von der göttlichen Institution des Staats, von der Legitimität als einer halb übernatürlichen Eigenschaft der Herrscher und vom mon- archischen Princip als dem staatsrechtlichen Inhalte des legi- timen Monarchenrechts einen neuen Aufschwung durch Stahl. Noch war in Deutschland der Kampf zwischen den An- hängern des Constitutionalismus und dem alten, mehr sich selbst beschränkenden als durch rechtliche Institutionen be- schränkten Königthum nicht entschieden, als Stahl mit einer Lehre wieder auftrat, die, wenngleich in den westeuropäischen constitutionell regierten Staaten zu Falle gekommen, noch in Deutschland selbst, vor allem in Preußen, praktische Resultate zu gewähren versprach. Klarer wie irgendeiner seiner Vor- gänger hat Stahl die Lehre von der Legitimität entwickelt und damit den Anhängern der Autorität für lange Zeit das Schlagwort geliefert, mit welchem sie den Verehrern der Ma- jorität entgegentraten. Mit größerm Bewußtsein als vor Brockhaus, Legitimitätsprinci. 11