XI. Das Tegitimitätsprincip und die Afurpation. Als Stahl sein Legitimitätsprincip construirte, hatte er die Orleans die rechtmäßige bourbonische Dynastie stürzen, hatte er unter der Billigung der europäischen Mächte einen Koburger den durch die Revolution geschaffenen belgischen Königsthron besteigen, hatte er in Griechenland ein seiner an- geblich legitimen Obrigkeit gewaltthätig entfremdetes König- reich entstehen gesehen. Schließlich stürzten in noch nicht da- gewesener Hast die verschiedenen Throne Italiens zusammen, und ein illegitimer Fürst bestieg den zweifellos illegitimen Königsthron des neugeschaffenen Reichs. So hätten sich die Anhänger des Legitimitätsprincips mehr als einmal die Frage vorzulegen gehabt, woher es komme, daß trotz der augenfälligsten Verletzung bestehender Thronfolgerechte, trotz des Umsturzes alter, völkerrechtlich an- erkannter Staaten beinahe überall der Usurpator mit der vollen Wirksamkeit des legitimen Monarchen regiert; woher es zu erklären sei, daß illegitime Souveräne in keiner andern Weise wie die legitimen Gehorsam von ihren Unterthanen nicht blos fordern, sondern auch empfangen, in ihren Befehlen und An- ordnungen, ja sogar in ihrer persönlichen Existenz durch das