XIII. Die Heilung der Msurpation durch inter- nationale Anerkennung. Obgleich es in der Erbmonarchie nur Eine Legitimität und nur Eine Legitimation der Illegitimität geben kann, so ist die Meinung doch weit verbreitet, daß die Anerkennung von seiten der auswärtigen, besonders der Großmächte, die Usur- pation legitimiren könne. Auch läßt sich nicht leugnen, daß die großen internationalen Friedensschlüsse seit dem 17. Jahr- hundert, ferner die Lehre von dem europäischen Gleichgewicht, besonders aber die Geschichte seit dem Sturze Napoleon's den Glauben an die Richtigkeit einer solchen Meinung zu recht- fertigen scheinen. Der Wiener Congreß hatte zwar behauptet, die Herrschaftsberechtigung der europäischen Fürsten ruhe auf ihrer Legitimität; aber in Wahrheit galten die Fürsten doch nur deshalb für legitim und herrschaftsberechtigt, weil sie vom Wiener Congreß dafür erklärt worden waren. Es war also thatsächlich die internationale Anerkennung gewesen, welche der neuen Ordnung Europas trotz der vielen in ihr enthaltenen Rechtsverletzungen den Charakter der Legitimität verlieh. Dann hat die neuere Zeit mehrere Beispiele dafür geliefert, wie werthvoll die Anerkennung des Auslandes einem Usurpator