Die Organisation des Staates. 17 bestimmte Summe zu seiner freien Verfügung gestellt, die für gemeinnützige Zwecke, für Unterstützungen, Stipendien oder dergleichen verwandt zu werden pflegt. Ferner werden im Budget Beträge für Ehrenausgaben des Senates und für diplo- matische Verhandlungen und Sendungen ausgeworfen, und nach Art. 51 Ziffer X 4 der Verfassung darf die Bürgerschaft ihre Zustimmung zu einer nach der Aufgabe des Senates er- forderlich werdenden Verstärkung der zu Ehrenausgaben sowie zur Bestreitung der Kosten diplomatischer Verhand- lungen und Sendungen im Staatsbudget ausgesetzten Geld- mittel nicht versagen; sie kann indessen im ersteren Falle vom Senate eine Darlegung der mit der Gesamtsumme be- strittenen Zahlungen begehren *). Dem Senate stehen gegenüber der evangelisch-lutherischen Landeskirche außer dem jus circa sacra auch die oberbischöf- lichen, gegenüber den anderen Kirchen die sich aus der Kirchen- hoheit ergebenden Rechte zu (vgl. hierüber und über die be- stehenden gesetzlichen Beschränkungen des Senates in dieser Richtung unten S. 136f.. Herkömmlich gebühren ihm gewisse Ehrenrechte. Seine offizielle Anrede ist „Hoher Senat“. Durch $ 4 der Militärkonvention mit Preußen vom 27. Juni 1867 sind unter anderem die Ehrenrechte des Senates ausdrücklich vor- behalten worden. In der Marienkirche befindet sich für die Mitglieder des Senates ein besonderer Ratsstuhl. Dem Senate steht das Recht zu, Auszeichnungen, Titel und Medaillen **) zu verleihen; Orden gibt es dagegen nicht. 8 6. 2. Zusammensetzung. Wahl. Von den vierzehn Mitgliedern des Senates müssen nach Art. 5 der Verfassung acht dem Gelehrtenstande angehören, und unter ihnen wenigstens sechs Rechtsgelehrte sein; die übrigen sechs Mitglieder dürfen dem Gelehrtenstande nicht *, Uber die Behandlung der Abrechnungen über die Kosten diplomatischer Verhandlungen und Sendungen vgl. Art. 51 X4a. E **), Z. B. die Ehrendenkmünze für Treue im Dienste, und die höchste Auszeichnung, die Medaille „bene merenti“ in Gold. Brücknor, Lübeck. 2