30 Dritter Abschnitt. gleiche Stimmenzahl erhalten, so wird zunächst versucht, die Stimmengleichheit durch Wiederholung der Abstimmung zu be- seitigen ; mißlingt dies, so werden aus sämtlichen Teilnehmern an der Wahlhandlung fünf Obmänner ausgelost, die inein besonderes Zimmer treten und dort nach Stimmenmehrheit zu entscheiden haben, wer vonden Vorgeschlagenen, auf die die gleiche Stimmen- zahl gefallen ist, von der Wahlliste wegzulassen ist, worauf über die auf ihr verbleibenden Personen von neuem abgestimmt wird. Ergibt sich Stimmengleichheit für zwei auf der Wahl- liste verbliebene Personen und ist auch diese Stimmengleich- heit durch nochmalige Abstimmung nicht zu beseitigen, so werden ebenfalls fünf Obmänner gewählt, die sich nach Stimmenmehrheit über einen der beiden Vorgeschlagenen zu einigen haben. Der von ihnen Genannte wird darauf durch den Bürgermeister für gewählt erklärt. Eine Verpflichtung zur Annahme der Wahl besteht nicht. Jede im Senate erledigte Stelle muß innerhalb vier Wochen wieder besetzt werden. Sind mehrere Stellen gleichzeitig er- ledigt, so sind die Wahlen an verschiedenen Tagen vor- zunehmen. Bei jeder Wahl ist das oben geschilderte Ver- fahren von neuem einzuleiten. In der nächsten nach der Wahl stattfindenden Versammlung des Senates wird das neu erwählte Mitglied in Gegenwart des Bürgerausschusses feierlich eingeführt und vereidigt. 7 3. Stellung der Senatsmitglieder. Die Mitglieder des Senates bekleiden ihr Amt lebens- länglich, sind aber berechtigt, jederzeit aus dem Senate aus- zutreten. Sie beziehen während ihrer Amtsführung die durch das Gesetz festgestellten Honorare (zurzeit Mk. 14000 für die aus dem Gelehrtenstande erwählten, Mk. 6000 für die übrigen, Mk. 2400 Entschädigung für Ehrenausgaben für den Bürgermeister). Die aus dem Gelehrtenstande erwählten Sena- toren dürfen kein Gewerbe betreiben, auch ohne vorgängige Genehmigung des Senates kein Nebenamt und keine Neben- beschäftigung, mit denen eine fortlaufende Vergütung ver- bunden ist, übernehmen. Die Genehmigung ist für diese