Die Organisation des Staates. 55 von dem Einflusse irgendeines Partei- oder Privatinteresses zu erwägen, was dem Gemeinwesen wahrhaft nützlich und förderlich sei“. Als Ergebnis ihrer auf die gütliche Aus- gleichung des Streitgegenstandes zu richtenden Verhandlungen hat sie dem Senate binnen einer ihr bei ihrer Einsetzung durch Rat- und Bürgerschluß zu bestimmenden Frist Vor- schläge für einen Vergleich einzureichen, worauf der Senat seine Erklärung im verfassungsmäßigen Wege an die Bürger- schaft gelangen läßt. Hält die Kommission die ihr gesetzte Frist nicht inne, so steht es jedem der beiden Staatskörper frei, dem anderen gegenüber „die Vergleichsverhandlungen für abgebrochen zu erklären und Versendung der Akten an das Hanseatische Oberlandessericht zum Spruch Rechtens zu be- gehren“. Werden die Vergleichsverhandlungen von einem der beiden Staatskörper für abgebrochen erklärt, oder wird durch die eingereichten Vorschläge der Kommission und die auf Grund dieser Vorschläge zwischen dem Senate und der Bürgerschaft gepflogenen weiteren Verhandlungen die Mei- nungsverschiedenheit nicht erledigt, so hat der Senat hiervon der Kommission unverzüglich Anzeige zu machen; die Kom- mission hat dann binnen 14 Tagen, nachdem ihr die Anzeige zugegangen ist, die bei ihr erwachsenen Akten dem Hanse- atischen Oberlandesgericht zum Zwecke der rechtlichen Ent- scheidung zuzustellen. Das Gericht hat, erforderlichenfalls nachdem dem Senate oder der Bürgerschaft für die DBei- bringung weiterer Tatsachen oder Akten „bei Vermeidung eines angemessenen Präjudizes“ Fristen gesetzt sind, von seinem Spruche gleichzeitig dem im Senate den Vorsitz führenden Bürgermeister und dem Wortführer der Bürger- schaft eine versiegelte Originalausfertigung zuzustellen. Die Entsiegelung und Verlesung des Spruches erfolgt in den un- verzüglich und gleichzeitig zu berufenden Versammlungen des Senates und der Bürgerschaft. Beide Teile haben den Aus- spruch des Gerichtes unverweigerlich als verbindlich für sich anzuerkennen *). Weichen dagegen die Meinungen des Senates und der *) Das geschilderte Verfahren hat bisher niemals statt- gefunden.