Die Organisation des Staates. 1 Gemeindeversammlung und der Gemeinderat. Der Gemeinde- vorstand besteht in Travemünde und Schlutup aus fünf, in den übrigen Gemeinden aus drei Mitgliedern, von denen eins den Vorsitz führt*), Er wird, auch wenn ein Gemeinderat besteht (siehe unten), von der Versammlung aller stimm- berechtigten Mitglieder der Gemeinde gewählt, und zwar mit absoluter Stimmenmehrheit. Dem Gemeindevorstande liegt es ob, die Geschäfte der Gemeindeverwaltung zu besorgen, insbesondere die Gemeindeversammlung bzw. den Gemeinderat zu berufen, ihre Beschlüsse auszuführen, die Gemeindeanstalten und das Gemeindevermögen zu verwalten, die Gemeindesteuern zu erheben, die Gemeinde nach außen zu vertreten, die Ge- meinde- und Flurpolizei auszuüben, für die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte zu sorgen, die öffentliche Armenpflege wahrzunehmen. Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung aller stimmberechtigten Gemeindeangehörigen. Sie findet unter der Leitung des Vorsitzenden des Gemeindevorstandes statt und hat nach der Landgemeindeordnung über alle Gemeinde- angelegenheiten zu beschließen, soweit sie nicht ausschließlich dem Gemeindevorstand überwiesen sind, insbesondere über die Feststellung des Gemeindestatutes, über Gemeindeausgaben, Gemeindesteuern und Gemeindedienste, über die Verwendung des Gemeindevermögens, die Aufnahme von Anleihen und die Führung von Prozessen. In Gemeinden, in denen die Gemeindeversammlung aus mehr als fünfzig Mitgliedern besteht, kann nach der Land- gemeindeordnung an die Stelle der Gemeindeversammlung ein Gemeinderat treten, der alle Befugnisse der ersteren hat; nur die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Ge- meinderates verbleibt in jedem Falle der Gemeindeversamm- lung. Der Gemeinderat besteht aus den drei Gemeindevor- stehern und mindestens sechs gewählten Gemeindevertretern. In Travemünde und Schlutup ist schon durch die Gemeinde- ordnungen die Wahl eines aus den fünf Gemeindevorstehern und zwölf Gemeindevertretern bestehenden Gemeinderates an- *, Die Landgemeindeordnung fügt in Klammern hinzu: Bauervogt.