Die Organisation des Staates. 23 9. Juni 1870, 29. Dezember 1892 und 19. Dezember 1898, das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Beamten, vom 15. Juni 1885, mit Nachträgen vom 29. Dezember 1892 und 21. November 1905, das Gesetz, be- treffend die Fürsorge für Beamte und deren Hinterbliebene infolge von Betriebsunfällen, vom 26. Mai 1902 und der Be- amtenbesoldungsetat vom 26. Februar 1902 mit Nachtrag vom 12. April 1902, zahlreichen nicht in die Sammlung der lübecki- schen Gesetze und Verordnungen aufgenommenen Verände- rungen und einer durchgreifenden Änderung in bezug auf die unteren und einen Teil der mittleren Gehaltsklassen vom 9. Dezember 1907 *). Ferner gelten zahlreiche Bestimmungen, deren Aufzählung einen zu großen Raum beanspruchen würde, für besondere Klassen von Beamten, namentlich für die Richter und Staatsanwälte, insbesondere wieder für die beim Hansea- tischen Oberlandesgericht und die bei dem für die freie und Hansestadt Lübeck und das Fürstentum Lübeck gemeinsamen Landgerichte angestellten sowie für die bei ersterem be- schäftigten Beamten, die Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamten der Landesversicherungsanstalt der Hansestädte, die ihren Sitz in Lübeck hat, und die Beamten der lübeckischen Zoll- verwaltung. Eine besondere Stellung endlich nehmen die Geistlichen ein. $ 28. 2. Die Beamten nach dem Beamtengesetze. Das Beamtengesetz, das sich nach der Erklärung in den Motiven **) im allgemeinen dem Reichsbeamtengesetze und ins- besondere dem auf dieser Grundlage bearbeiteten bremischen Gesetze vom 23. Dezember 1874, die Rechtsverhältnisse der 3eamten betreffend, anschließt, gibt keine allgemein gültige Bestimmung des Begriffs „Beamter“; es spricht nur aus, daß Beamter „im Sinne des Gesetzes derjenige ist, dem auf Grund bestehender Gesetze von dem Senate, einer Behörde oder einer Vorsteherschaft ein Amt im Dienste des Staates oder der Stadtgemeinde Lübeck oder einer dem Staate oder der *) Der Beamtenbesoldungsetat ist neu bekannt gemacht unter dem 18. März 1908. **) V. d. S. mit d. B. 1879, Drucks. 1879 Nr. 13a 8. 1.