Die Funktionen des Staates. 93 ordnung, deren Innehaltung auch durch die staatlichen Organe zum Wesen des Rechtsstaates gehört. Es braucht sich dabei keineswegs immer um Gesetze oder ausdrücklich anerkannte Rechte der Einzelnen zu handeln: obwohl die sogenannten Grundrechte des deutschen Volkes für den Lübeckischen Frei- staat im Oktober 1851 aufgehoben worden sind, sind die per- sönliche Freiheit und das Eigentum, auch soweit sie nicht durch besondere z. B. reichsgesetzliche Vorschriften geschützt sind, den Eingriffen der Verwaltung entzogen. Die Garantien für die Innehaltung dieser Schranken durch die Verwaltungs- behörden, wie sie vom modernen Staat gefordert werden, pflegen, abgesehen von der Kontrolle durch die regelmäßig in der Öffentlichkeit tagende Volksvertretung, in der Zusammen- setzung der Behörden, der Offenhaltung des Beschwerde- rechts und der Gewährung eines gerichtlichen Schutzes gesucht zu werden. Was die Zusammensetzung der Behörden anbetrifft, so ist in Lübeck der Forderung einer kollegialen Organisation und einer Vertretung der Staatsbürger in ihnen, eine Forderung, deren Erfüllung vielfach als die beste Garantie gegen Über- griffe der Verwaltungsbehörden angesehen wird, in weitestem Maße Rechnung getragen: sind doch, wie oben S. 55 ff. aus- geführt ist, bis auf das Polizeiamt alle Behörden kollegial organisiert und nehmen doch, abgesehen vom Polizeiamt und vom Stadt- und Landamt, in allen wichtigeren Behörden bürgerliche Deputierte in großer Zahl und mit denselben Be- fugnissen wie die an Zahl hinter ihnen zurückbleibenden sena- torischen Mitglieder an der Erledigung der Geschäfte teil. Ein weiterer Schutz des Einzelnen gegen unberechtigte Ein- griffe der Verwaltungsorgane in seine Rechtssphäre ergibt sich aus dem Recht der Beschwerde. Zunächst ist jeder, der sich durch eine Maßregel eines Beamten beschwert fühlt, berechtigt, bei der diesem vorgesetzten Behörde um Abhilfe nach- zusuchen *); aber außerdem kann jede Anordnung einer Be- hörde durch Beschwerde beim Senat angefochten werden. Die Zulässigkeit einer solcher Beschwerde ist in $ 10 der A.V. *) Über die Verpflichtung, dies vor der Anrufung des Gerichtes zu tun, siehe oben S. 76,