Einzelne Zweige der Verwaltung. 103 Zweites Kapitel. 8 30. Verkehrswesen. Handel, Gewerbe und Land- wirtschaft. Was das Verkehrswesen anbelangt, so ist die Sorge für die Wasserstraßen Sache der Baudeputation, die für ihre bauliche Unterhaltung im besonderen Sache der Abteilung I für Wasserbauten. Zu dem Geschäftsbereiche der Bau- deputation gehört auch das Lotsenwesen *) und die Verwaltung des Elbe-Travekanals, die nach Art. 4 des am 4. Juli 1893 mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrages durch Lübeck erfolgt**). Der Verkehr auf der Trave und in den Häfen wird geregelt durch die Hafen- und Revierordnung vom 17. August 1904 mit drei Nachträgen. Das Post- und Telegraphenwesen wird nach Maßgabe der reichsgesetzlichen Vorschriften verwaltet. Der Senat bestellt einen Kommissar für Eisenbahn-, Post- und Telegraphen- angelegenheiten. Für das Eisenbahnwesen sind grundlegend die Verträge mit Dänemark über den Bau von Eisenbahnen nach Büchen***) und nach Hamburgf}), der Vertrag mit Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz über die Er- bauung einer Eisenbahn nach Kleinen ff), derjenige mit Olden- burg über die Förderung einer Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Eutin}}f) und der Vertrag mit Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit Abzweigung nach Mölln$); ferner der Rat- und Bürgerschluß 1876.) Verordnung für das Lotsenwesen vom 27. November **) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894. ***) Bekanntmachung vom 4. August 1847; über die Schwierigkeiten, die dem Abschluß dieses Vertrages vorher- gingen, vgl. Paul Curtius, Bürgermeister Curtius 1902, S. 1öff. und E. F. Fehling, Bürgermeister Behn, S. 84 ff. +) Bekanntmachung vom 17. Juli 1858. {r) Bekanntmachung vom 20. Juni 1868. tr) Bekanntmachung vom 7. Mai 1870. $) Bekanntmachung vom 27. Juni 1894.