104 Fünfter Abschnitt. vom 19. Juli 1880 wegen Erbauung einer Eisenbahn nach Travemünde und die durch Rat- und Bürgerschluß vom 18. No- vember 1901 genehmigten Verträge vom 1. Mai 1901, betreffend die Umgestaltung der Eisenbahnanlagen in Lübeck, betreffend die Hafen-, Kanal- und Industriegleise in Lübeck und betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lübeck nachı Schlutup. Die Linien nach Büchen, Hamburg, Travemünde und Schlutup werden von der Lübeck-Büchener Eisenbahn- gesellschaft, die nach Eutin von der Eutin-Lübecker Eisen- bahngesellschaft betrieben *). Für die Angelegenheiten des Handels bestellt der Senat eine Kommission für Handel und Schiffahrt, für die der Börse einen Kommissar **); die Vertretung der Interessen des Handels ist Sache der 1853 an die Stelle des früheren Kommerz- kollegiums getretenen Handelskammer. Die letztere bildet nach $ 7 der durch Senat und Bürgerschaft festgestellten lübeckischen Kaufmannsordnung, jetzt vom 20. Juni 1898 mit Nachträgen vom 6. Februar 1907 (siehe oben S. 12) und vom 12. Februar 1908, den Vorstand der Kaufmannschaft. Die Kaufmannschaft, hervorgegangen aus den früheren, ihrer politischen Bedeutung entkleideten kaufmännischen Korpo- rationen ***) (vgl. oben S. 2), ist nach $ 1 der Kaufmanns- ordnung eine Vereinigung lübeckischer Bürger, die das Handels- gewerbe selbständig betreiben oder es, ohne zu einer anderen Berufstätigkeit übergegangen zu sein, betrieben haben. Zum Eintritt in diese Vereinigung sind gegen Zahlung eines Ein- trittsgeldes (gegenwärtig 100 Mk.) diejenigen Personen berechtigt, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 sind und deren Firma in das Handelsregister eingetragen ist, sowie einige andere näher bezeichnete Klassen von Per- sonen (z. B. Mitglieder des Vorstandes von Aktiengesellschaften, *) Bis zum Jahre 1883 war der Staat mit einem großen Aktienbesitz an der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft beteiligt; durch Vertrag vom 19. September 1833 veräußerte er ihn zum Kurse von 153°0 an ein Bank-Konsortium. **) Für die Börse gilt die unter dem 6. Juli 1904 bekannt gemachte Börsenordnung. ***) Hoffmann, Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck, 2. Hälfte 1892, 8. 171.