Abschnitt  I:  Allgemeine  Verwaltung.

Ortsstatut
betreffend

die  Abänderung  der  Zusammensetzung  des  Magistrats  der
Provinzial-Hauptstadt  Posen.

Auf  Grund  der  §§  11  und  29  der  Städteordnung  vom
30.  Mai  1853  wird  mit  Zustimmung  der  Stadtverordneten-Versammlung
  nachstehendes  Ortsstatut  erlassen.

§  1.
Die  Zahl  der  Magistratsmitglieder  wird  um  ein  einundzwanzigstes
  und  zwar  um  ein  neuntes  besoldetes  Mitglied  vermehrt.

§  2.
Dieses  Ortsstatut  tritt  mit  dem  1.  April  1904  in  Kraft.

Posen,  den  3.  Februar  1904.

Der  Magistrat.
Dr.  Wilms.

Vorstehendes  Ortsstatut  wird  gemäß  88  11  und  29  der
Städteordnung  vom  30.  Mai  1853  und  8  16  Absatz  3  des
Zuständigkeits  -Gesetzes  vom  1.  August  1883  hiermit  von  uns
genehmigt.

Posen,  den  7.  März  1904.

Namens  des  Bezirks-Ausschusses.
Der  Vorsitzende.

In  Vertretung:

von  Siegroth.
J.-N.  1865/04  B.  A.