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8  25.
Abweichende  Abstimmungen.  Protokoll.

Bei  allen  nicht  durch  Stimmzettel  erfolgten  Abstimmungen
hat  jedes  Mitglied  das  Recht,  seine  von  dem  Beschlusse  abweichende
Abstimmung  kurz  begründet  schriftlich  dem  Vorsitzenden  zu  übergeben.
Solche  Erklärungen  werden  als  Beilagen  zum  Protokoll  zu  den
Akten  genommen,  was  im  Protokoll  vermerkt  wird.

Das  Protokoll  ist  gemäß  §  47  St.-O.  zu  führen  und  muß.
sowohl  die  Bezeichnung  der  zur  Verhandlung  kommenden  Gegenstände,
  wie  die  zur  Abstimmung  gebrachten  Fragen  und  das  Ergebnis
  der  Abstimmung  enthalten.

III.  Beputationen  und  Ausschüsee.

§  26.
Zusammensetzung.

Zur  Ausübung  bestimmter  Befugnisse  und  Vorbereitung  der
Vorlagen  und  Anträge  werden  Deputationen  und  Ausschüsse
  gebildet.

Sie  sind  entweder:

a)  gemischte  Deputationen,  die  aus  Mitgliedern  des
Magistrats  und  der  Stadtverordneten  -Versammlung  oder
auch  aus  anderen  Bürgern  bestehen  (8  59  St.-O.),  oder

b)  Stadtverordneten-Ausschüsse,  die  lediglich  aus  Mitgliedern
der  Versammlung  gewählt  werden.

Außer  ständigen  Deputationen  und  Ausschüssen  können  solche
für  einen  bestimmten  Zweck  gewählt  werden.

8§  27.
Ständige  Ausschüsse.
Regelmäßig  sind  in  der  ersten  Jahressitzung  zu  wählen
folgende  ständige  Ausschüsse:

1.  ein  Ausschuß  für  Rechtssachen,  vor  den  auch  die
Geschäftsordnungs=  und  Zuständigkeitsfragen  gehören;

2.  ein  Ausschuß  für  die  Finanz=  und  Bausachen,
vor  den  namentlich  die  Geldbewilligungs-,  Bau=  und
technischen  Angelegenheiten  gehören;

3.  ein  Rechnungs=  und  Kassenprüfungs-Ausschuß,  der  die
gelegten  Rechnungen  prüft  und  die  Kassenrevisionen  erledigt;