15

Der  Vorsitzende  eines  Ausschusses  geht  dem  stellvertretenden
Vorsitzenden  des  anderen  Ausschusses  vor.
s  38.
Benachrichtigung  des  Stadtverordnetenvorstehers.
Sobald  ein  Ausschuß  seine  Aufgabe  erledigt  hat,  beauftragt
sein  Vorsitzender  den  Protokollführer  der  Stadtverordneten-Versammlung,

  dies  dem  Stadtverordneten-Vorsteher  unter  Mitteilung
des  Ausschuß-Protokolls  anzuzeigen.

Vorstehende  Geschäftsordnung  tritt  am  1.  Januar  1901
in  Kraft.

Posen,  den  *  Dezember  1900.

Ber  Mazistrat.  Die  Stadtverordneten-Persammlung.
Witting.  Orgler.

rtsstatut.

Auf  Grund  des  8  11  der  Städteordnung  vom  30.  Mai
1853  und  der  §§  8,  9  und  12  des  Gesetzes,  betreffend  die  Anstellung
  und  Versorgung  der  Kommunalbeamten  vom  30.  Juli  1899
wird  mit  Zustimmung  der  Stadtverordneten-Versammlung  das
nachstehende  Ortsstatut  erlassen.

§  1.

Als  Betriebsverwaltung  im  Sinne  des  §  8  Absatz  2  des
Gesetzes,  betreffend  die  Anstellung  und  Versorgung  der  Kommunalbeamten
  vom  30.  Juli  1899  gelten  zur  Zeit  folgende  städtische
Verwaltungszweige:

die  Gas-,  Elektrizitäts=  und  Wasserwerke,

der  Schlacht=  und  Viehhof,

das  Theater,

die  Marktverwaltung,

die  Marstallverwaltung  einschl.  der  Straßen=  und  Kanalreinigung,



die  Abfuhrverwaltung,

die  Park=  und  Gartenverwaltung,

die  Bollwerksverwaltung,

die  Pfandleihanstalt,