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I

ihnen  zustehenden  Krankengelde  gewährt  werden.

Gemeindebeschluß

bezüglich
der  erkrankten  und  der  zu  militärischen  Ubungen
eingezogenen  Arbeiter.

V  2
x  S*  End-  *—
Zulagen  lohn  —  uUnter  die  Ordnungsnummer  fallen
——  58%
□—  -  *  Er
I  77m  5X3M.  92m13  Kutscher,  Abfuhrarbeiter  1.  Klasse.
"  3.40  t  4,10t  a)  Maschinisten  und  Betriebsschlosser
der  Licht=  und  Wasserwerke.
b  320t  4120t  b)  Schlacker,  Dampfktesselheizer,
Feuerleute,  Wassergasmacher,
II.  5)720  Pf.  13  Amoniakarbeiter.
ßc  3.00  t  4.00  t  c)  Umschlagstellenarbeiter.  Gärtner,
Rammer,  Portiers,  Magazinausgeber,
  Maschinenputzer,  Vorar-.
  beiter  der  Licht=  und  Wasserwerke.
à2.60t  3,10  t.  a)  Kämmereihilfsaufseher,  Kanalreiniger,
  Kohlenausseher,  Schlachthofsarbeiter,
  Abfuhrarbeiter
n%  2.  Klasse,  Arbeiter  der  Licht=  und
IVI  5010  Pf.  13  Wasserwerke,  Kämmereiarbeiter.
b2,40  t  2,90t  b)  Kämmerei-,  Straßenarbeiter,
Marstallarbeiter,  Arbeiter  der
-  Gartenverwaltung.
Anmerkung
m  —  Monatslohn
t  —  Tagelohn

1.  Erkrankten  städtischen  Arbeitern  können  Zuschüsse  zu  dem

soll  jedoch  von  dem  Ermessen
Deputation  abhängen.
2.  Verheirateten  Arbeitern,  welche  zu  militärischen  Ubungen
eingezogen  werden,  soll  ein  Lohn  gewährt  werden,  welcher  zuzüglich
der  reichsgesetzlich  zu  gewährenden  Unterstützung  zwei  Drittteile  des
sonstigen  Lohnes  beträgt.
27.  November  1901.

Posen,  den

Die  Gewährung

der  zuständigen  Verwaltungs-Der

  Magistrat.

3.  Januar  1902.

Die  Stadtverordneten-Versammlung.