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Dritter  Abschnitt.
Von  der  Buchführnng.
87.
Übersicht.

1.  Die  Buchführung  erfolgt  in  doppelter  Weise  nämlich

a)  nach  der  Zeitfolge  in  den  Einnahme=  und  Ausgabebüchern,

welche  eine  ununterbrochene  Übersicht  und  Kontrolle  des
gesamten  Kassenverkehrs  geben  müssen,

und  b)  nach  den  Abschnitten  des  Voranschlages,  der  Kapital=  oder
Baufonds  in  den  Handbüchern  (Abrechnungsbüchern).

2.  Für  regelmäßig  wiederkehrende  Einnahmen  werden  Hebelisten,
  für  regelmäßige  Ausgaben  Zahlungslisten  geführt,  aus  welchen
die  Einnahmen  oder  Ausgaben  in  bestimmten  Zeiträumen  —  monatlich,
vierteljährlich  —  in  die  Handbücher  mit  ihren  Schlußsummen  zu
übernehmen  sind.

3.  Außerdem  wird  in  jeder  Kasse

c)  ein  Vorschußbuch,
d)  ein  Verwahrungsbuch  (Asservate),
e)  ein  Tagesabschlußbuch,
ferner  nach  Bedarf
1)  ein  Postbuch,
g)  ein  Lagerbuch  für  Wertpapiere,
h)  ein  Stahlkammerbuch
geführt.

4.  Über  die  Führung  dieser  Bücher  durch  die  Kassenbeamten

wird  folgendes  bestimmt:

Der  Kassenvorsteher  führt  Jeder  Buchhalter  führt
das  Haupteinnahme=  und  Haupt=  ein  Gegeneinnahme=  und  ein
ausgabebuch  für  alle  Buch=  Gegenausgabebuch  für  seine  Buchhaltereien
  (zu  a),  halterei  (zu  a),  ferner  die  Handbücher
  (Abrechnungsbücher  für
die  Jahresrechnung),  sowie  die
erforderlichen  Hebe=  oder  Zahlungslisten
  für  seine  Buchhalterei
Gu  b).

Ein  Buchhalter  führt
das  Tagesabschlußbuch  (zu  e)  das  Vorschuß=  und  das  Verdas
  Lagerbuch  für  Wertpapiere  wahrungsbuch  (zu  c  u.  ch,  das
(zu  g),  das  Stahlkammerbuch  Postbuch  (zu  s).

(zu  h).