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88.
Einrichtung  der  Bücher  im  allgemeinen.
Einnahme=  und  Ausgabebücher.  Handbücher.

.1.  Die  im  §  7  unter  a,  b,  c,  d,  aufgeführten  Bücher  müssen
ersehen  lassen,  wann,  von  wem  oder  an  wen  und  wofür  ein  Betrag
gezahlt  worden  ist.

2.  Alle  Eintragungen  sind  kurz,  aber  trotzdem  so  zu  machen,
daß  ein  Nachschlagen  anderer  Bücher  zum  Verständnis  der  Zahlung
möglichst  vermieden  wird.

Die  Zeit  der  Zahlung  ist  abgekürzt  in  den  Einnahme=  und
Ausgabebüchern  (8  7  zu  a)  auf  jeder  Seite  nur  einmal,  am  Beginn
der  Tagesbuchung  und  unter  Eintragung  der  Jahreszahl  in  den
Kopf  der  Spalte,  in  den  übrigen  Büchern  (§  7  zu  b,  c,  Ch  ebenso,
die  Jahreszahl  aber  bei  Beginn  jeden  Abschnitts  oder  Unterabschnitts
einzutragen.  In  der  Regel  genügt  für  die  Einnahme=  und  Ausgabe-Bücher
  (—S7  zu  a)  der  Name,  von  wem  oder  an  wen  gezahlt
ist,  für  Unterscheidungen  bei  gleichnamigen  Personen  ist  auch  der
Vorname,  erforderlichenfalls  auch  der  Wohnort  oder  die  Wohnung
anzugeben;  Abkürzungen  sind  hierbei  statthaft.  In  den  übrigen
Büchern  (87  zu  b,  c,  d)  sind  besonders  bei  regelmäßig  oder  voraussichtlich
  oft  wiederkehrenden  Zahlungen  als  Überschrift  der  vollständige
  Name  in  dem  Abschnitt  einzutragen  und  darunter  nur  die
übrigen  Angaben  nach  Maßgabe  der  Zahlungen  zu  setzen.

Der  Gegenstand  einer  Zahlung  kann  in  den  Einnahme=  und
Ausgabebüchern  ganz  kurz  und  braucht,  falls  wiederkehrend  Hebungen
oder  Zahlungen  in  Betracht  kommen,  die  in  besonderen  Spalten
nachgewiesen  werden,  garnicht  angegeben  zu  werden,  in  den  Büchern
8  7  zu  b,  c,  d  ist  eine  genauere  Angabe  nötig,  sodaß  ein  Nachschlagen
  der  Belege  möglichst  entbehrlich  ist.

3.  Alle  Kassenbücher  sind  soweit  beide  Seiten  ein  ganzes  bilden
mit  Blattnummern,  andernfalls  mit  Seitennummern  zu  versehen.

Die  Haupt=  und  Gegen-Einnahme=  und  Ausgabe-Bücher,  sowie
das  Tages-Abschlußbuch  müssen  außerdem  mit  Schnur  durchzogen
sein,  deren  Enden  mit  dem  Amtssiegel  des  Magistrats  auf  dem
Titelblatt  zu  befestigen  sind.  Auf  dem  Titelblatt  ist  die  Anzahl
der  Blätter  oder  Seiten,  auf  dem  ersten  und  dem  letzten  Blatt  ist
im  Kopf  des  Musters  die  Nummer  des  Blattes  oder  der  Seite  zu
bescheinigen.

4.  Alle  Kassenbücher  sind  sauber  und  leserlich  zu  führen.
Rasuren  dürfen  niemals  vorgenommen  werden;  irrige  Buchungen