50

von  100  Stück  zu  5  AMA—.  .  ..  .  .  ...  500  A

„  20  „  „  „  100  „
Banknoten  in  Paketen:

von  20  Stück  zu  100U.  .  .  .  .  .  .  .  ..  20  000  M.

„  50  „  „  10.  5  000  „

Die  Pakete  werden  von  einem  Papierstreifen  zusammengehalten,
auf  welchem  der  Betrag  verzeichnet  ist.

8  25.
Einnahmereste.

1.  Alle  durch  den  Voranschlag  oder  besondere  Anweisungen
in  bestimmten  Summen  festgestellten  Einnahmen,  welche  bis  zum
Jahresschluß  nicht  eingegangen  sind,  müssen  als  Einnahmereste
nachgewiesen  und  in  den  Büchern  für  das  folgende  Rechnungsjahr
als  Soll-Einnahme  vorgetragen  werden.

2.  Um  solche  Reste  möglichst  zu  vermeiden,  hat  die  Kasse
beim  Herannahen  des  Rechnungsabschlusses  soweit  ihr  die  Einziehung
  nicht  von  amtswegen  oblag,  sich  auf  kürzestem  Wege  davon
Kenntnis  zu  verschaffen,  ob  der  Eingang  des  Geldes  noch  bis  zum
Bücherabschluß  zu  erwarten  ist.  Geeignetenfalls  sind  Anträge  auf
beschleunigte  Einziehung  zu  stellen.

3.  Ohne  ausdrücklichen  schriftlichen  Auftrag  darf  ein  zur
Soll-Einnahme  gestellter  feststehender  Betrag  nicht  in  Abgang.
gestellt  werden.

Fünfter  Abschnitt.
Ausgaben.
§  26.
Im  allgemeinen.  ·

Ausgaben  dürfen  von  den  Kassen  nur  dann  geleistet  werden,
wenn  sie  hierzu  durch  Zahlungsanweisungen  oder  durch  den  Voranschag,
  aus  dem  zu  ersehen  sein  muß,  an  wen  und  in  welchen
Zeiträumen  zu  zahlen  ist,  ermächtigt  sind.

§  27.
Ausgabekontrollen.

Um  jederzeit  über  den  Stand  der  Ausgaben  unterrichtet  zu
sein,  und  darüber  Auskunft  geben  zu  können,  haben  die  verschiedenen
Amtsstellen  genaue  Ausgabekontrollen  für  die  zu  ihrem  Geschäftskreis
  gehörigen  Ausgabeposten  zu  führen.

Diese  Ausgabekontrollen  sind  mindestens  am  Schlusse  einesjeden
  Vierteljahres  mit  den  Kassenbüchern  zu  vergleichen.