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Gegenbuchführer  durch  Unterschrift  zu  bescheinigen.  Bei
der  Aufklärung  etwaiger  Unterschiede  zwischen  dem  Sollund
  Ist-Bestand  haben  die  Buchhalter  nach  Anordnung
des  Kassenvorstehers  mitzuwirken.

In  den  Haupt=  und  Gegen-Einnahme=  und  Ausgabebüchern
  werden  den  neueren  Tagessummen  diejenigen
des  vorhergehenden  Tages  hinzugerechne',  sodaß  die
Gesamtsumme  für  den  seit  dem  letzten  Abschlusse  verflossenen
  Zeitraum  aus  den  Büchern  zu  ersehen  ist.

b)  Der  Monats-Abschluß  ist  nach  beendetem  Zahlungsgeschäft
  am  letzten  Geschäftstage  jeden  Monats  vorzunehmen
  und  sind  hierzu  die  Haupt=  und  Gegen-Einnahmeund
  Ausgabebücher  abzuschließen.

c)  Der  Vierteljahres-Abschluß  ist  in  den  Hauptund
  Gegen-Einnahme=  und  Ausgabebüchern,  sowie  in  den
Handbüchern  zu  fertigen.  Er  besteht  in  der  Zusammenstellung
  der  zu  dem  Vierteljahr  gehörigen  Monats-Abschlüsse
  (o)  in  den  Einnahme=  und  Ausgabebüchern  und
in  einer  Aufrechnung  aller  in  die  Handbücher  übertragenen
Beträge.  Hebelisten  und  Zahlungslisten  sind  vor  dem
Abschluß  der  Handbücher  abzuschließen  und  die  Abschlußzahlen
  in  die  Handbücher  zu  übernehmen.

d)  Der  Jahresabschluß  umfaßt  die  ganze  Kassenführung
  für  das  abgelaufene  Rechnungsjahr.  Er  besteht
in  einer  Zusammenstellung  der  Vierteljahrs-Abschlüsse.
Aus  demselben  muß  zu  ersehen  sein  ·

der  Kassenbestand,

die  verbliebenen  Rest-Einnahmen  und  -Ausgaben,

die  erforderlichen  Zuschüsse  zu  den  einzelnen  Verwaltungszweigen,



die  Überschüsse  einzelner  Verwaltungszweige

die  Bestände  oder

die  Mehrausgaben  der  Verwaltungszweige,  Kapital=Fonds,

  Stiftungen  u.  s.  w.

Eine  Ausfertigung  des  Jahres-Abschlusses  ist  bei  der  Kassenprüfung
  am  20.  Mai  jeden  Jahres  der  Prüfungs-Kommission  vorzulegen,
  die  die  Übereinstimmung  mit  den  Büchern  in  den  Schlußzahlen
  zu  bescheinigen  hat,  und  dann  dem  Magistrat  einzureichen.

Die  Buchungen  für  Rechnung  des  abgelaufenen  Rechnungsjahres
  hören  mit  dem  10.  Mai  auf,  sodaß  den  Kassen  Zeit  für
den  Abschluß  sämtlicher  Bücher  verbleibt.