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Bei  der  Aufstellung  der  Berichte  sind  etwa  folgende  Punkte
zu  berücksichtigen:

1.  tabellarische,  ziffernmäßige  Zusammenstellung  der  Resultatebei
  den  Aufnahme-Untersuchungen;

2.  Zahl  der  abgehaltenen  Sprechstunden,  bezw.  ärztlichen
Besuche  der  Klassen;

3.  Anzahl  und  Art  der  wichtigeren  Erkrankungsfälle,  die  zur
Untersuchung  in  den  Sprechstunden  gekommen  sind;

4.  etwa  besondere  ärztliche  Anordnungen  (Befreiung  von
einzelnen  Unterrichtsfächern);

5.  Anzahl  derjenigen  Kinder,  für  welche  eine  ärztliche  Kontrollefür
  notwendig  erklärt  ist;

6.  summarische  Angabe  über  die  im  Revisionsbuch  vermerkten
Beanstandungen  bezüglich  der  Lokalitäten.

§  18.

Will  ein  Schularzt  außerhalb  der  Zeit  der  Schulferien  auf
länger  als  eine  Woche  die  Stadt  verlassen,  so  hat  er  den  Magistrat
rechtzeitig  hiervon  zu  benachrichtigen  und  für  kostenlose  geeignete
Vertretung  zu  sorgen.

§  19.

Für  ihre  Mühewaltung  erhalten  die  Schulärzte  aus  der
Stadtkasse  ein  in  vierteljährlichen  Raten  postnumerando  zu
zahlendes  Honorar.

8  20.

Der  Magistrat  kann  bei  nachgewiesener  Dienstvernachlässigung
jederzeit  die  Entlassung  des  Schularztes  verfügen.  Im  Übrigen
kann  seitens  des  Schularztes,  sowie  seitens  des  Magistrats  der
Dienstvertrag  nur  nach  vorausgegangener  vierteljährlicher  Kündigung.
aufgehoben  werden.

8§  21.
Der  Magistrat  behält  sich  vor,  diese  Dienstordnung  abzuändern
oder  zu  erweitern.

Posen,  den  21.  April  1899.

Der  Magistrat.

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