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88.
Einrichtung  der  Abortgruben.

Sämtliche  Abortgruben  müssen  den  erlassenen  baupolizeilichen
Vorschriften  entsprechen  und  außer  allem  Zusammenhange  mit  den
die  Stadt  durchschneidenden  Wasserläufen,  namentlich  Warthe,
Cyhbina,  Bogdanka,  Karmelitergraben  und  den  städtischen  Kanälen
stehen.  Dieselben  dürfen  ebenso  in  keiner  Weise  mit  der  Hausentwässerung
  in  Verbindung  stehen  oder  gesetzt  werden.  Jede  trotzdem.
etwa  noch  vorhandene  Verbindung  einer  Abtrittsgrube  mit  einer
Entwässerungs-Anlage  ist  binnen  4  Wochen  nach  Publikation  dieser
Polizei-Verordnung  zu  beseitigen.

8§  9.
Vorschriften  für  vorhandene  Abtritte  nach  dem
Tonnen-System.

Für  die  Einrichtung  der  Abtritte  nach  dem  Tonnensystem
gelten  sohede  Vorschriften:

Die  beweglichen  Behälter  müssen  wasser=  und  luftdicht

sowohl  für  die  Aufnahme,  als  für  den  Transport  konstruiert

  sein.

Die  Einläufe  müssen  einzeln  oder  zusammen  mit  Wasserverschluß
  oder  mit  dicht  schließenden  Klappen  versehen  sein.
An  jedem  beweglichen  Behälter  muß  die  Straße  und
Nummer  des  Hauses,  zu  welchem  er  gehört,  deutlich  sichtbar
  mit  Olfarbe  angeschrieben  oder  eingebrannt  sein.

3.  Für  jedes  Haus  müssen  die  nötigen  beweglichen  Wechselbehälter
  vorhanden  sein.

4.  Die  beweglichen  Behälter  müssen  in  einem  solchen  verschlossenen,
  zur  Reinigung  geeigneten  Raum  mit  dichten
Wänden,  zum  Gebrauche  so  aufgestellt  sein,  daß  sie  leicht
entfernt  und  mit  den  Wechselbehältern  vertauscht  werden
können.

Der  Boden,  auf  welchem  die  Behälter  stehen,  muß  gut
zementiert  bezw.  glatt  und  wasserdicht  sein.

5.  Senkrecht  über  dem  Aufstellungsraume  der  Behälter  müssen
sich  ein  oder  mehrere,  mindestens  20  Zentimeter  weite,
aus  glattem,  nicht  durchtränkbarem  Stoffe  (glasiertem  Ton,
Steingut  oder  Eisen)  gefertigte  Abfallrolle  befinden,  in
welche  die  einzelnen,  beim  Nichtgebrauche  mit  einem  Deckel
versehenen  Aborte  die  auf  ihnen  ausgeworfenen  Abgangs-—

