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gegenüber  liegende  Seite  des  Senklochs  erhält  eine  im  Verhältnis
von  1:  1  geneigte  Dossirung,  so  daß  die  obere  Offnung  des
Senklochs  eine  Fläche  von  25  2  45  cm  erhält.

Die  Sohle  des  Senklochs  soll  möglichst  2  m  und  höchstens.
5  m  tief  unter  der  Terrainoberfläche  desjenigen  Orts  angelegt
werden,  auf  dem  die  Dampfluftpumpe  bei  der  Räumung  der
Grube  zu  stehen  kommt.

Die  Sohle,  Wandungen  und  Decke  der  Gruben  müssen  in
ausreichender  Stärke  und  mit  vollkommen  glatter  Oberfläche  hergestellt
  werden.  Zu  diesem  Zwecke  und  um  die  Gruben  wasserdicht
zu  erhalten,  ist  die  Sohle  auf  gut  geebneter  und  festgestampfter
Unterbettung  aus  zwei  satt  in  Zementmörtel  verlegten  Ziegelflachschichten
  und  einer  darüber  angebrachten  Rollschicht  herzustellen.

Die  Wände  der  massiven  Abortgruben  müssen  mindestens  aus
einem  25  cm  starken  Außenmauerwerk  und  einem  inneren  Mantel
von  12  cm  Stärke  derart  hergestellt  werden,  daß  ein  Zwischenraum
  von  3  cm  Weite  verbleibt,  welcher  entweder  durch  eine
Zement-Putzschicht  oder  durch  Asphalt  auszufüllen  ist.  Außerdem
sind  die  Innenflächen  der  Ummantelung  mit  einem  wenigstens
2  em  dicken  Überzug  von  Zementmörtel  im  Mischungsverhältnis
1:  2  und  einem  Glattstrich  aus  reinem  Zement  zu  versehen  und
zu  bügeln.  Dieser  Mantel  darf  bei  Gruben,  welche  teilweise  oder
ganz  innerhalb  von  Wohngebäuden  liegen,  erst  nach  Vollendung
und  Abnahme  des  Rohbaues  ausgeführt  werden.

Die  Decke  der  Grube  muß  einseitig  nach  dem  Dunstrohr  hin
ansteigen.

8  5.
Aborttrichter  und  Abfallröhren.

Zur  Förderung  der  menschlichen  Auswurfsstoffe  in  die  Abortgruben
  sind  senkrecht  über  denselben  in  der  Decke  je  nach  Bedürfnis
ein  oder  mehrere  Aborttrichter  anzubringen,  welche  mit  einem  dichtschließenden
  Deckel  versehen  sein  müssen.  Bei  Abtritten,  welche  in
den  einzelnen  Stockwerken  eines  Gebäudes  übereinanderliegen  (Etagenklosets),
  muß  das  Abfallrohr  bis  zur  Höhe  des  obersten  Abtrittssitzes
  und  zwar,  soweit  möglich,  in  senkrechter  Richtung  über  der
Grube  fortgeführt  werden,  während  die  Aborttrichter  als  Seitenrohre
  unter  einem  möglichst  spitzen  Winkel  (nicht  über  25  Grad)
in  das  Abfallrohr  einmünden  müssen.

Die  Abfallröhren  sind  im  Innern  der  Gebäude  an  der
Umfassungswand  so  anzubringen,  daß  schadhafte  Stellen  sofort  er-