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Regenrohranschlüsse.

8  8.  Die  Regenabfallröhren  an  der  Straße  sind  stets  unterirdisch
  an  die  Kanalisation  anzuschließen  und  mit  einem  Steinfang
mit  Luftabscheidung  zu  versehen.  Auf  dem  Hofe  brauchen  die
Regenabfallröhren  nur  soweit  unterirdisch  angeschlossen  zu  werden,
als  dies  zur  Ventilation  der  Entwässerungsanlagen  erforderlich  ist.
Inwieweit  der  Anschluß  zu  erfolgen  hat,  bestimmt  die  städtische
Baupolizei-Verwaltung.

Liegen  Regenabfallröhren  mit  ihrer  Dachmündung  so  nahe
dem  Fenster  des  Nachbarhauses,  daß  eine  Belästigung  durch  Kanalgase
  zu  befürchten  ist,  so  muß  entweder  ein  unterirdischer  in  frostfreier
  Tiefe  gelegener  Wasserverschluß  oder  ein  bis  über  Dach  eines
Nachbarhauses  reichendes  Ventilationsrohr  angelegt  werden.

Abwässerableitungen.

§  9.  Leitungen,  welche  Küchenwässer  oder  sonstige  fettige,
seifenartige  oder  sinkstoffhaltige  Abwässer  führen,  sind  mit  vereinigten
  Fett=  und  Sandfängen  zu  versehen.  Letztere  sollen  in  der
Regel  in  nächster  Nähe  des  betreffenden  Fallrohrs  angebracht
werden.  Die  Abfallröhren  müssen  über  Dach  verlängert  oder  in
den  Schornstein  eingeführt  und  im  ersten  Falle  am  oberen  Ende
mit  einer  Saugkappe  versehen  werden.

Ausgüsse  jeder  Art  sind  durch  einen  Rost  (Sieb)  zu  schützen.
In  Waschküchen  ist  am  tiefsten  Punkt  ein  kleiner  Sinkkasten  anzuordnen,
  welcher  zugleich  Fett=  und  Schlammfang  ist.

Kellerentwässerung.

8  10.  Eine  Entwässerung  der  Keller  hat  nach  Möglichkeit
stattzufinden,  wenn  in  ihnen  Wohnungen,  Waschküchen  oder  sonstige
abwässernde  Anlagen  vorhanden  sind,  und  wenn  die  Keller  im
Grundwasser  liegen.  Im  ersteren  Falle  sind  Ausgußbecken,  bezw.
Fett=  und  Schlammfänger  anzuordnen,  im  zweiten  Falle  ist  tunlichst
eine  Drainage  anzulegen,  welche  das  Grundwasser  einem  Sammelbrunnen
  zuführt.  Der  Sammelbrunnen  ist  an  die  Hausleitung  anzuschließen.


Liegt  der  zu  entwässernde  Keller  so  tief,  daß  bei  voller  Beanspruchung
  des  Straßenkanals  ein  Rückstau  in  den  Keller  eintritt
oder  liegen  die  Leitungsenden  unter  dem  Hochwasserspiegel  der
Warthe,  so  sind  in  die  Ableitungsröhren  Absperrvorrichtungen  einzuschalten,
  welche  entweder  selbsttätig  wirken  (Rückstauklappen)  oder
bedient  werden  müssen  (Wasserschieber).  Wo  derartige  Rückstauverschlüsse
  anzubringen  sind,  bestimmt  die  städtische  Baupolizei=