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8  44.
Aschebehälter.
Zur  Aufbewahrung  von  Asche  und  selbstentzündlichen
Stoffen  sind  oberirdische  Behälter  aus  unverbrennlichen  Stoffen
anzulegen  und  feuersicher  abzudecken.

8  45.
Gasleitungen.

Abs.  1.  Zu  Gasleitungen  innerhalb  und  außerbalb  von  Gebäuden
sind  in  der  Regel  nur  schmiedeeiserne  Rohre  zu  verwenden.
Rohre  aus  Zink,  Zinn,  Blei  oder  solchen  Metallen,  deren
Schmelzpunkt  unter  80  Grad  C  liegt,  sind  unzulässig.  Hart
gelötete  oder  gegossene  Rohre  aus  Messing  oder  Kupfer  sind
nur  da,  wo  die  Verwendung  von  eisernen  Rohren  der  Biegung
wegen  mit  Schwierigkeiten  verbunden  ist,  sowie  als  Zuleitung
zu  den  Brennern  zulässig.  Zur  Verbindung  des  Gasmessers
mit  der  Zu=  und  Ableitung  dürfen  kurze  Bleirohre  verwandt
werden.  Rohre  aus  Gummi  oder  dergl.  sind  nur  zur  Verbindung
  der  festen  Leitungen  mit  beweglichen  Leuchtern,  Kochund
  Plätteinrichtungen  oder  dergl.  in  demselben  Raume  statthaft
und  müssen  durch  einen  Hahn  am  Ende  der  festen  Leitungen
besonders  abschließbar  sein.

Abs.  2.  Alle  Gasrohre  sind  möglichst  zugänglich  und  zwar  in  der
Regel  auf  dem  Wand=  und  Deckenputze  zu  verlegen.  Bei
horizontaler  Durchführung  der  Rohre  durch  Wände,  insbesondere
die  Fundamente,  ist  genügender  Spielraum  (Futterrohr)  zu
belassen.

Abs.  3.  Die  Verbindung  der  Gasrohre  darf  nur  durch  Verschraubung
  oder  harte  Lötung  hergestellt  werden,  Ineinanderschiebung
der  Rohre  mit  bloßer  Verkittung  oder  weicher  Lötung  ist
unzulässig.

Abs.  4.  Hähne  und  Ventile  müssen  dicht  schließen  und  mit  Einrichtungen
  versehen  sein,  die  ihre  jeweilige  Stellung,  (ob  offen
oder  geschlossen)  leicht  erkennen  lassen.

Abs.  5.  Jede  in  ein  Gebäude  führende  Gasleitung  ist  nahe  beim
Eintritt  entweder  im  Innern  des  Gebäudes  oder  außen  vor
diesem  mit  einem  leicht  zugänglichen  Abschlußhahn  zu  versehen.
Wo  Gasmesser  ausgestellt  sind,  ist  der  Abschlußhahn  zwischem
dem  Gasmesser  und  der  Zuleitung  von  dem  Hauptrohre
anzubringen.  Werden  in  einem  Gebäude  mehrere  Gasmesser