Entwässerungsanlagen  noch  zur  Wasserableitung  geeignete  Straßenrinnen
  oder  Straßengräben  besitzen.

D.  Gewerbliche  Aulagen  und  stark  besuchte  Gebände.
§  61.

Besondere  Vorschriften  für  gewerbliche

Betriebsstätten  und  Lagerräume.

Abs.  1.  Besondere,  dem  Einzelfall  angepaßte  Vorschriften  kann  die
städtische  Baupolizeiverwaltung  erlassen  für  solche  Gebäude  und
Gebäudeteile:

a)  in  denen  Fabriken  oder  gewerbliche  Betriebsstätten
eingerichtet  werden  sollen,  welche  starke  Feuerung  erfordern,
  zur  Verarbeitung  leicht  brennbarer  Stoffe
dienen,  eine  besonders  große  Belastung  oder  Erschütterung
  der  Gebäude  véranlassen,  einen  starken  Abgang
  unreiner  Stoffe  oder  schädlicher  Luft  bedingen.
Es  gehören  dahin  namentlich:  Glüh=  und  Schmelzöfen,
  Schmieden,  Tiegelgießereien,  Teer=  und  Olkochereien,
  Backöfen,  Räucherkammern,  Holzbearbeitungswerkstätten
  aller  Art,  Druckereien,  Färbereien,  Spritfabriken,
  Zichorienfabriken,  auch  gewerbsmäßig  unterhaltene
  Stallungen,

b)  welche  zur  Aufnahme  einer  größeren  Menge  brennbarer
  Stoffe  bestimmt  sind:  Speicher,  Lagerräume
und  dergl.

Abs.  2.  Die  an  den  Bau  und  die  Einrichtung  solcher  Gebäude
oder  Gebäudeteile  zu  stellenden  besonderen  Anforderungen  betreffen
  vornehmlich  die  Stärke  und  Feuersicherheit  von  Wänden,
Stützen,  Decken,  Treppen  und  Feuerstätten;  die  Zahl,  Breite
und  Anordnung  von  Treppen,  Türen  und  Fenstern;  die  Art
der  Aufbewahrung  und  Beseitigung  brennbarer  Abfälle  und
unreiner  Abgänge,  die  Anlage  von  Brunnen,  Wasserbehältern
und  Feuerlöscheinrichtungen.

§  2.

Tischlereien  und  dergl.  in  Wohngebäuden.

In  Wohngebäuden  ist  die  Einrichtung  von  Tischlereien,  Tapeziererwerkstätten
  und  ähnlichen  feuergefährlichen  Arbeitsstätten,  sowie
die  Anordnung  von  Lagerräumen  zur  Aufnahme  feuergefährlicher
Waren  nur  zulässig,  wenn  alle  daneben  und  oberhalb  belegenen
Wohnungen  mindestens  einen  mit  den  Betriebsstätten  oder  Lager-