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Feuersicherheit  der  Treppen.

Abs.  1.  In  Ein=  und  Zweifamilienhäusern,  welche  einschl.  eines
bewohnbaren  Dachgeschosses  nicht  mehr  als  zwei  Obergeschosse
(über  dem  Erdgeschoß)  besitzen,  genügen  Treppen  aus  Holz,
welche,  wenn  sie  nicht  aus  Eichenholz  bestehen,  von  unten  zu
verputzen  sind.

Abs.  2.  In  Ein=  und  Zweifamilienhäusern,  welche  in  vorstehendem
Sinne  mehr  als  zwei  Obergeschosse  besitzen,  müssen  die  genannten
Treppen  in  Treppenhäusern  liegen,  welche  rings  von  massiven
Mauern  unschlossen  sind.

Abs.  3.  In  Mehrfamilienhäusern  mit  nicht  mehr  als  zwei  Obergeschossen
  (wie  vor)  sind  von  unten  verputzte  Holztreppen  zulässig,
  welche  in  massiven  Treppenhäusern  liegen.

Abs.  4.  In  Mehrfamilienhäusern  von  mehr  als  zwei  Obergeschossen
(wie  vor)  muß,  wenn  nur  eine  Treppe  vorhanden  ist,  diese  in
massivem  Treppenhause  liegend  und  unverbremnlich  hergestellt
werden.  Die  Treppen  können  aus  Stein,  armiertem  Beton
oder  ummantelter  Eisenkonstruktion  bestehen.

Abs.  5.  Massive  Treppenhäuser  sind  auch  massiv  zu  überdecken;
die  Verbindungsflure  mit  Straße  oder  Hof  müssen  unverbrennlich
umschlossen  sein.

Abs.  6.  Auf  die  Nebentreppen,  (siehe  §  69  Abs.  7)  finden  die  vorstehenden
  Bedingungen  keine  Anwendung.

§  71.
Stockwerkshöhen.

Die  geringste  lichte  Höhe  der  Geschosse,  in  welchen  Räume  zum

dauernden  Aufenthalt  von  Menschen  eingerichtet  werden,  soll  betragen:

a)  2,50  m  in  allen  Dachgeschossen,  wobei  für  schräge  Decken
die  mittlere  Höhe  zu  rechnen  ist;  ferner  in  Zwischengeschossen,
  welche  nur  Geschäftszwecken  dienen;

b)  2,80  m  in  den  Kellerwohnungen  des  §  52  sowie  in  den
über  dem  Erdgeschoß  liegenden  Geschossen  der  Ein=  und
Zweifamilienhäuser  und  der  kleinen  Häuser;

c)  3  m  in  den  oberen  Vollgeschossen  aller  anderen  Gebäude,
sowie  in  allen  Erdgeschossen.

§  72.
Decken.

Die  Bestimmungen  des  §  37,  nach  welcher  unter  Küchen,

Badezimmern  und  Waschküchen  massive  Decken  angelegt  werden