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Kirchhoftstor  bis  zum  Wartheufer,  das  westliche  Wartheufer  bis  zur
Grenze  der  Bauklasse  J.

Bezirk  2.  Grundstücke  zwischen  der  Grabenstraße  und  der
Warthe,  begrenzt  durch  die  Grabenstraße,  das  Grundstück  der
Kreuzkirche  und  die  Migquelstraße.

Bezirk  3.  Die  in  der  Nähe  der  Eisenbahn  gelegenen
Wilda'er  Grundstücke,  begrenzt  im  Süden  durch  die  Dembsener
Feldmarkgrenze,  im  Westen  durch  die  Gleisanlagen  der  Eisenbahn,
im  Norden  durch  die  Kreuzburgerstraße  und  den  Kreuzburgerplatz,
im  Osten  durch  die  Gneisenaustraße  vom  Kreuzburgerplatz  bis  zur
Fabrikstraße  und  durch  ihre  Verlängerung  bis  zur  Steingutfabrik,
ferner  durch  eine  parallel  zur  Kronprinzenstraße  im  Abstande  von
35  m  gezogene  Linie  bis  zur  Dembsener  Feldmarksgrenze.

Bezirk  4.  Die  zwischen  der  Eisenbahn  und  der  Bahnstraße
  gelegenen  Grundstücke,  begrenzt  im  Osten  durch  die  Eisenbahngleise,
  im  Süden  und  Westen  durch  die  Bahnstraße  und  die
nach  Norden  verlängerte  Ostflucht  der  Bahnstraße  in  einer  Länge
von  70  m  im  Norden  durch  die  Nordgrenze  des  Viktorschen
Grundstücks.

Bauklasse  IIb
besteht  aus  folgenden  Bezirken:

Bezirk  1.  Die  nicht  in  die  Bauklassen  I  und  II  fallenden
Reste  der  Altstadt,  begrenzt  durch  die  ebengenannten  beiden  Bauklassen,
  die  Wallstraße  von  der  Grabenstraße  bis  zu  dem  Begräbnisplatze
  neben  der  Garnisonkirche,  dem  Begräbnisplatz  an  der
Garnisonkirche  und  dem  Glazisweg  vom  Kanonenplatz  bis  zur
Nordstraße.

Bezirk  2.  Die  Wallischei.

Bezirk  3.  Die  Dominsel.

Bezirk  4.  Die  Schrodka.

Bezirk  5.  Der  Kern  von  Wilda,  begrenzt  durch  die
Villenstraße  von  der  Hahnkestraße  bis  zur  Tiefengasse,  die  Tiefegasse,
  die  Kronprinzenstraße  von  der  Tiefengasse  bis  zur  Kibitzstraße
  einschl.  ihrer  Ostseite,  die  neue  Ritterstraße  von  der  Kibitzstraße
  bis  zur  Kreuzstraße  einschl.  ihrer  Ostseite,  die  Kreuzstraße
einschl.  ihrer  Südseite,  die  Kronprinzenstraße  von  der  Kreuzstraße
bis  zur  Wilamowitzstraße  einschl.  ihrer  Ostseite,  die  Wilamowitzstraße
  einschl.  ihrer  Nordseite,  die  Villenstraße  von  der  Wilamowitzstraße
  bis  zur  Flottwellstraße,  die  Flottwellstraße  von  der  Villenbis
  zur  Kronprinzenstraße,  die  Kronprinzenstraße  von  der  Flott-