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wellstraße  bis  50  m  vor  der  Grenze  der  Steingutfabrik  einschl.
ihrer  Ostseite,  eine  parallel  zur  Nordgrenze  der  Steingutfabrik  in
einem  Abstande  von  50  m  gezogenen  Linie  bis  zum  südlichen
Endpunkte  der  verlängerten  Gneisenaustraße,  die  Gneisenaustraße
bis  zum  Kreuzburgerplatz,  den  Kreuzburgerplatz,  die  Kreuzburgerstraße
  bis  zu  dem  Zugangswege  zu  den  Eisenbahnwerkstätten,  dem
eben  genannten  Zugangsweg  von  der  Kreuzburgerstraße  bis  zur
Margarethenstraße,  eine  parallel  zur  Hahnkestraße  in  einem  Abstande
  von  35  m  gezogene  Linie  bis  zur  Ostgrenze  des  Etablissements
  Schneekoppe,  die  Ostgrenze  des  Schneekoppengrundstücks,  die
Hahnkestraße  von  der  Ostgrenze  des  Etablissements  Schneekoppe
bis  zur  Kronprinzenstraße.

Bezirk  6.  Die  bebauten  Teile  von  Jersitz  und  St.  Lazarus
einschl.  der  Kasernen  begrenzt  durch  eine  mit  der  Grenze  des  ersten
Festungsrayons  zusammenfallende  Linie  von  der  Posener=  bis  zur
Großen  Berlinerstraße,  sodann  durch  eine  parallel  zu  den  beiden
Teilen  der  Marienstraße  gezogene  Linie  von  der  Großen  Berlinerbis
  zur  Bukerstraße,  die  Kaiserin  Victoriastraße  von  der  Marienstraße
  bis  zu  dem  Wege  nach  dem  Etablissement  Feldschloß,  dem  eben
genannten  Weg  bis  zur  Verlängerung  der  Südgrenze  der  Bavaria=Brauerei
  die  Südgrenze  der  Bavaria-Brauerei  nebst  ihren  Verlängerungen
  von  dem  Feldschloßwege  bis  zur  Neuen  Gartenstraße,
die  Neue  Gartenstraße  von  der  Goethestraße  bis  zur  Baarthstraße,
die  Brunnenstraße  von  der  Baarthstraße  bis  zur  verlängerten
Friedenstraße,  die  verlängerte  Friedenstraße  bis  zur  Glogauerstraße,
die  Glogauerstraße  bis  zur  Grenze  der  Feldschloßbrauerei,  die
Umringslinien  der  Feldschloßbrauerei  am  Verschönerungs-Garten
und  dem  jüdischen  Begräbnisplatz,  die  Glogauerstraße  von  der  Alleestraße
  bis  zur  Zentralstraße,  die  Ostgrenze  des  Jüdischen  Begräbnisplatzes,
  eine  150  m  lange  Linie  in  der  östlichen  Verlängerung  der
Nordgrenze  des  Jüdischen  Begräbnisplatzes,  alsdann  eine  ca.  120  m
lange  Linie  in  der  Richtung  nach  Norden  und  von  hier  ab  eine
Linie  in  östlicher  Richtung  bis  zur  Glogauerstraße,  die  Zentralstraße,
soweit  sie  neben  dem  Bahnhofsgelände  entlang  läuft,  die  westliche
Grenzlinie  des  Bahnhofsgeländes  bis  zur  Grenze  der  Bauklasse  IIa,
die  Grenze  der  Banklasse  IIa  bis  zur  Bahnstraße,  die  Bahnstraße
bis  hinter  die  Bahnkunstmühle,  eine  parallel  zur  Bahnstraße  in
einem  Abstande  von  35  m  gezogene  Linie,  die  Gutenbergstraße  und
den  Marktplatz  in  St.  Lazarus,  einschl.  ihrer  Südseiten,  eine  an  der
Ostseite  der  Lazarusstraße  in  einem  Abstande  von  35  m  gezogene