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Linie  bis  zur  zukünftigen  Gürtelstraße,  eine  ebensolche  Linie  auf
der  Westseite  der  Lazarusstraße  von  der  Gürtelstraße  bis  zur
Jagowstraße,  die  Jagowstraße  von  der  Lazarusstraße  bis  zur  Zietenstraße
  einschl.  ihrer  Südseite,  die  Zietenstraße  von  der  Jagowstraße
bis  zur  Hardenbergstraße  einschl.  ihrer  Westseite,  die  Hardenbergstraße
  von  der  Zieten-  bis  zur  Dorotheenstraße  einschl.  ihrer  Südseite,
  die  Dorotheenstraße  von  der  Hardenberg-  bis  zur  Kaiserin
Victoriastraße,  einschl.  ihrer  Westseite,  eine  Linie  auf  der  Südseite
der  Kaiserin  Victoriastraße,  35  m  von  letzterer  entfernt,  bis  zum
evangelischen  Begräbnisplatz,  eine  ebensolche  Linie  auf  der  Nordseite
der  Kaiserin  Victoriastraße,  von  der  zukünftigen  Gürtelstraße  bis  zur
Verlängerung  der  Dorotheenstraße,  die  verlängerte  Dorotheenstraße
bis  zum  Marzellinoer  Wege  einschl.  ihrer  Westseite,  die  Verlängerung
dieser  Linie  bis  zur  Bukerstraße,  westlich  von  dem  Jeskeschen  Gehöft,
eine  Linie  auf  der  Südseite  der  Bukerstraße,  35  m  von  letzterer
entfernt,  vom  Jeskeschen  Gehöft  bis  zur  zukünftigen  Gürtelstraße,
eine  ebensolche  Linie  auf  der  Nordseite  der  Bukerstraße,  von  der
zukünftigen  Gürtelstraße  bis  zur  Feldstraße,  die  Feldstraße  einschl.
ihrer  Westseite,  eine  auf  der  Südseite  der  Gr.  Berlinerstraße  in
einem  Abstande  von  35  m  gezogene  Linie  von  der  Feldstraße  bis
zur  Gürtelstraße,  eine  ebensolche  Linie  auf  der  Nordseite  der
Gr.  Berlinerstraße  von  der  Gürtelstraße  bis  zur  Südgrenze  der
Milchschen  Fabrik,  die  Südgrenze  der  Milchschen  Fabrik,  eine  Linie
von  der  Nordgrenze  der  Milchschen  Fabrik  bis  zur  Gabelung  der
Kirchstraße  und  Lorenzstraße,  die  schmale  Gasse  einschl.  ihrer  Nordseite,
  die  Posenerstraße  einschl.  ihrer  Nordseite  bis  zur  Grenze  des
früheren  I.  Rayons.
Bauklasse  IIIa

besteht  aus  folgenden  Bezirken:

Bezirk  1.  Die  Nord=  und  Südseite  der  Hahnkestraße  von
der  Margarethenstraße  bis  zur  Glazisstraße,  einschl.  des  Etablissements
  Schneekoppe.

Bezirk  2.  Eine  Fläche,  ungefähr  in  der  Mitte  zwischen
der  Villen=  und  Eichwaldstraße,  begrenzt  im  Osten  durch  eine
parallel  zur  Eichwaldstraße  in  einem  Abstande  von  150  m  gezogenen
Linie,  im  Süden  durch  die  Verlängerung  der  Flottwellstraße  im
Westen  durch  eine  parallel  zur  Villenstraße  in  einem  Abstand  von
35  m  gezogene  Linie  von  der  Flottwellstraße  bis  zur  Tiefengasse,
im  Norden  durch  eine  Linie  in  der  Richtung  von  der  Tiefengasse
nach  dem  Restaurant  Erholung.