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Bezirk  3.  Eine  Fläche  des  früheren  Vorortes  Jersitz,
zwischen  der  Tiergarten-  und  Gr.  Berlinerstraße,  begrenzt  im  Osten
durch  die  Glogauerstraße,  im  Süden  durch  die  verlängerte  Kaiser
Wilhelmstraße  von  der  Glogauer-  bis  zur  Marienstraße  einschl.
eines  35  m  breiten  Streifens  auf  ihrer  Südseite,  und  durch  die
verlängerte  Kaiser  Wilhelmstraße  selbst  von  der  Marienstraße  bis
zur  Grenze  der  Bauklasse  IIb,  im  Westen  durch  die  Grenzlinie  der
Bauklasse  IIb,  im  Norden  durch  eine  parallel  zur  Gr.  Berlinerstraße
  in  einem  Abstande  von  35  m  gezogene  Linie,  von  der
Grenze  der  Bauklasse  IIb  bis  zur  Glogauerstraße.

Bezirk  4.  Eine  Fläche  zwischen  der  Gr.  Berliner=  und
der  Posenerstraße,  begrenzt  im  Osten  durch  die  Glogauerstraße,  im
Süden  durch  eine  nördliche  von  der  Gr.  Berlinerstraße  in  einem
Abstande  von  35  m  gezogene  Linie  von  der  Glogauerstraße  bis  zur
Grenzlinie  der  Bauklasse  IIb,  im  Westen  durch  die  Grenze  der  Bauklasse
  IIb,  im  Norden  durch  eine  südlich  von  der  Posenerstraße  in
einem  Abstande  von  35  m  gezogene  Linie  von  der  Grenze  der
Bauklasse  IIb  bis  zur  Glogauerstraße.

Bezirk  5.  Die  Baumsschule  des  Verschönerungs-Gartens,
begrenzt  durch  die  Glogauerstraße,  die  verlängerte  Friedenstraße,  die
Brunnenstraße  und  die  Baarthstraße.

Bauklasse  IIh
besteht  aus  folgenden  Bezirken:

Bezirk  1.  Die  Vorstadt  Berdychowo.

Bezirk  2.  Die  Fläche  an  der  Straße  „Vor  dem  Berlinertor“
  begrenzt  im  Norden  durch  die  letztere  Straße  einschl.  ihrer
Nordseite,  im  Osten  durch  die  Glazisstraße,  im  Süden  durch  den
Begräbnisplatz,  im  Westen  durch  die  Eisenbahngeleise.

Bezirk  3.  Teile  des  Vorortes  Wilda,  begrenzt  im  Norden
durch  die  Tiefegasse,  im  Osten  durch  die  Villenstraße  einschl.  eines
35  m  bereiten  Streifens  auf  ihrer  Ostseite  und  die  Dembsenergrenze,
  im  Süden  durch  die  Dembsenergrenze  und  im  übrigen  von
den  Grenzlinien  der  Bauklasse  IIa  und  IIb.

Bezirk  4.  Die  südlichen  und  westlichen  Teile  von  St.
Lazarus,  begrenzt  durch  die  Grenzlinien  der  Bauklassen  IIa  und
IIb  und  die  Gürtelstraße,  einschl.  eines  35  m  breiten  Streifens
anßerhalb  derselben.

Bezirk  5.  Die  Ortslage  Gurtschin  nebst  einem  35  m
breiten  Streifen  zu  beiden  Seiten  der  Lazarusstraße  von  Gurtschin
bis  zur  Gürtelstraße.