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Polizei-Verordnung.

Auf  Grund  der  88  5ff.  des  Gesetzes  über  die  Polizei-Verordnung
  vom  11.  März  1850  und  der  88  143,  144  des  Gesetzes
über  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883  wird
mit  Zustimmung  des  Gemeinde-Vorstandes  folgende  Polizei-Verordnung
  erlassen:

§  1.

Nachstehende  Vorschriften  gelten  für  das  zwischen  der  Neuen
Garten-,  Hardenberg-,  Kavalleriestraße  und  der  Jägerkaserne  belegene
  Gelände.

8  2.

Für  die  Bebauung  des  im  8§  1  bezeichneten  Terrains  sind
die  beigelegten  Bebauungspläne  Blatt  1—7  maßgebend,  die  das
Charakteristische  der  Straßen=  und  Blockanlage,  der  Grundrisse  der
Gebäude,  der  Anordnung  der  einzelnen  Grundstücke  zu  einander
und  der  Anlage  und  Ausgestaltung  der  Höfe  enthalten.  Nur  in
sinngemäßer  Anwendung  des  in  diesen  Zeichnungen  niedergelegten
Grundgedankens  auf  jeden  einzelnen  Fall  ist  die  Konzession  für
den  Bau  der  Gebäude  zu  erteilen.

Für  die  Blöcke  1—6  sollen  die  Gebände,  wie  aus  den
Zeichnungen  ersichtlich,  nur  als  Vordergebäude  im  Grundriß
projektiert  werden  und  keine  Seiten=  und  Hintergebäude  enthalten.
Die  Höfe  sämtlicher  Grundstücke  müssen  zusammengelegt  und  als
Gartenanlagen  ausgebildet  werden.  Die  Grenzen  der  Grundstücke
dürfen  nur  durch  niedrige  Gitter  oder  Zäune  kenntlich  gemacht
werden.  (Siehe  auch  §  62  und  10  3.)

§  3.

In  angemessener  Entfernung  vom  Hauptgebäude  dürfen  andere
Baulichkeiten  als  Gartenlauben  oder  Veranden  von  höchstens  4  m
Höhe  nicht  errichtet  werden.  Trennungsmauern  und  Grenzmauern
dürfen  nicht  aufgeführt  werden.

Jeder  Baublock  muß  in  der  Richtung  von  der  Hardenbergstraße
  nach  der  projektierten  Straße  4  zwei  von  jeder  Bebauung
frei  bleibende  und  nicht  durch  Gitter  eingefaßte  2,50  m  breite  gepflasterte
  oder  chaussierte  Durchfahrten  erhalten.

8  5.

Da  durch  einen  befestigten  Weg  der  Zutritt  von  der  Straße

aus  zu  den  Höfen  der  Feuerwehr  leicht  ermöglicht  wird,  soll  von