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Ausnahmsweise  kann  die  Benutzung  einzelner  Zimmer  für
den  Hausmeister  und  dessen  Familie  gestattet  werden,  wenn  die
Räume  im  übrigen  der  Vorschrift  des  8  51  Abs.  2  der  Bau—
polizei-Verordnung  vom  31.  März  1903  entsprechen.

8  2.

An  Stelle  der  8  11  der  Polizeiverordnung  vom  10.  September
  1902  angezogenen  früheren  Bauordnung  vom  9.  März  1877
ist  die  jetzt  geltende  Baupolizei-Verordnung  vom  31.  März  1903
getreten.  83.

Diese  Verordnung  tritt  mit  Verkündung  in  Kraft.
Posen,  den  20.  Januar  1905.
Städtische  Baupolizeiverwaltung.

Polizei-Berordnung

zur

Baupolizei-Verordnung  für  die  Stadt  Posen  vom  31.  März  1903.

Zur  Verhütung  von  Verunstaltungen  des  Alten  Marktes  zu
Posen  ergeht  nach  8  5  und  6  des  Gesetzes  über  die  Polizei-Verwaltung
  vom  11.  März  1850  und  nach  §  143  und  144  des
Landesverwaltungsgesetzes  mit  Zustimmung  des  Magistrats  folgende

Polizeiverordnung:  Artikel  l

Die  Baupolizei-Verordnung  für  die  Stadt  Posen  vom
31.  März  1903  wird  in  8  76  nach  Absatz  3  dahin  erweitert:

Das  Hauptgesims  von  Neubauten  am  Alten  Markt
darf  mit  seiner  Oberkante  nicht  höher  als  17  m  über  dem
Straßenpflaster  liegen.  Das  Maß  gilt  nur  für  die  Gebäudefronten
  am  Alten  Markt,  alle  andern  Maße  bestimmen
sich  nach  den  Vorschriften  der  Baupolizei-Verordnung  vom

31.  März  1903  für  Bauten  der  Bauklasse  I.

Artikel  II.

Der  Artikel  I  bildet  einen  Teil  der  Baupolizei-Verordnung
vom  31.  März  1903  und  der  zusätzlichen  Polizei-Verordnung  vom
10.  Jannar  1905.  Die  Strafvorschriften  der  Baupolizei-Verordnung
finden  deshalb  Anwendung.

Artikel  III.

Diese  Polizei-Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Posen,  den  31.  Oktober  1905.

Städtische  Baupolizei-Verwaltung.