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ch  das  mit  dem  Namen  „Livoniusplatz“  oder  Tambourloch
bezeichnete  Gelände  zwischen  der  Glazisstraße,  der  Koppenstraße
  und  der  Margarethenstraße.
4.  Der  Bauklasse  IVb
der  Rest  des  an  der  Hahnkestraße  gelegenen  Musialsschen
Grundstückes.  ·

«§2.
Diese  Polizei-Verordnung  tritt  mit  der  Verkündung  in  Kraft.

Posen,  den  2.  Januar  1906.

Städtische  Baupolizei-Verwaltung.

Polizei-YDerordnung.

Auf  Grund  der  88  5  und  6  des  Gesetzes  über  die  Polizei-Verwaltung
  vom  11.  März  1850  und  der  88  143  und  144  des
Gesetzes  über  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883
ergeht  mit  Zustimmung  des  Magistrats  folgende  Polizei-Verordnung:

§  1.
Die  Bau-Polizei-Verordnung  für  die  Stadt  Posen  vom

31.  März  1903  wird  in  §  74  Abs.  2  bezw.  in  der  Anlage  B  geändert,
  wie  folgt:
Das  Grundstück  des  Provinzialverbandes  der  Provinz  Posen,

Gemarkung  Jersitz,  Kartenblatt  5  Parzelle  *l-  Grundbuch

Jersitz  Band  41  Blatt  1043  wird  aus  der  Bauklasse  IIIa
in  die  Bauklasse  IVa  versetzt.

Auf  dem  Gelände  dürfen  nur  solche  Wohngebäude  errichtet
  werden,  die  nach  ihrer  ganzen  Bauart  dazu  bestimmt
sind,  nur  von  höchstens  zwei  Familien  bewohnt  zu  werden.
Das  Bewohnen  der  Gebäude  durch  mehr  als  zwei  Familien
ist  unzulässig.

8§  2.
Diese  Polizei-Verordnung  tritt  mit  der  Verkündung  in  Kraft.
Posen,  den  25.  Februar  1906.

Städtische  Baupolizei-Verwaltung.