Ordnung

für  die

Erhebung  und  Beaussichtigung  der  Schlacht=  und  Fleischsteuer
in  Posen.

I.  Abschnitt.

Allgemeine  Bestimmungen.

a)  Stenerbezirk.
§  1.

Die  Schlacht=  und  Fleischsteuer  wird  in  dem  Teile  des  Gemeindebezirks
  Posen  erhoben,  der  durch  die  nachstehend  bezeichnete
Steuerlinie  umschlossen  wird.

Die  Steuerlinie  beginnt  an  dem  auf  dem  linken  Ufer  der
Warthe  belegenen  Anfang  der  großen  Schleuse,  läuft  von  hier  die
Warthe  abwärts  entlang  bis  zum  Ende  des  Forts  Winiary,  wender
sich  dann  westlich,  so  daß  sie  in  grader  Linie  auf  die  Stelle  trifft,
an  welcher  sich  die  längs  der  nördlichen  Seite  dieses  Forts  hinziehende
  Chaussee  westlich  wendet,  verfolgt  dann  diese  Chaussee  und
von  der  Stelle,  wo  diese  nach  Norden  sich  wendet,  den  sich  anschließenden
  nach  Westen  führenden  und  die  nördliche  Glazis-Grenzedes
  Forts  Winiary  bildenden  Weg  bis  zur  Oborniker  Chaussee,  sodann
  den  in  diese  einmündenden  Ziegelweg  bis  zum  Wierzebach,  an
dem  sie  sich  bis  zur  überwölbten  Bogdanka  entlang  zieht.  Von
hier  läuft  sie  unter  Einschließung  der  auf  der  rechten  Seite  der
Ziegelstraße  belegenen  bebauten  Grundstücke  diese  Straße  entlang
bis  zu  deren  Einmündung  in  den  Weg  nach  Solacz  und  verfolgt
letzteren  in  westlicher  Richtung  bis  zum  Schnittpunkte  mit  dem
Bahndamm  der  Posen-Stargarder  Eisenbahn,  worauf  dieser  Dammbis
  zur  Höhe  der  Ringstraße  die  Steuerlinie  bildet.  Von  dieser
Stelle  zieht  die  Steuergrenze  sich  in  südlicher  Richtung  nach  und
längs  der  Ringstraße  entlang,  die  Berliner  Chaussee,  die  Bukerstraße,
  den  Weg  nach  Marzellino  durchkreuzend,  bis  in  die  Nähe
der  Chaussee  nach  Junikowo,  wendet  sich  dann  mit  der  Ringstraße
nach  Südosten,  durchschneidet  jene  Chaussee,  sowie,  die  Ortschaft
Gurtschin  einschließend,  die  Breslauer  Chaussee  und  kreuzt  die
Eisenbahn  Posen—Sorau—Guben.  Hier  verläßt  die  Steuerlinie
die  Ringstraße  und  trifft,  sich  östlich  wendend,  auf  die  Kreisgrenze
an  dem  Punkte,  an  welchem  diese,  von  Süden  kommend,  die  Richtung
  nach  Osten  nimmt,  durchschneidet  mit  der  Kreisgrenze  die