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3.  Sonderkontrolle.

8  21.

Wenn  Tatsachen  vorliegen,  welche  geeignet  sind,  gegen  einen
Fleischer  oder  sonstigen  mit  steuerpflichtigen  Waren  handelnden
Gewerbetreibenden  den  Verdacht  der  Steuerhinterziehung  zu  begründen,
  so  ist  der  Provinzial-Steuerdirektor  befugt,  ihn  der  Sonderkontrolle
  zu  unterstellen.

22.

Ein  solcher  Gewerbetreibender  muß  binnen  drei  Tagen  nach
Eröffnung  der  Verfügung,  durch  welche  er  der  Sonderkontrolle
unterstellt  wird,  dem  Hauptsteueramte  die  Gewerbsräume,  in  denen
er  steuerpflichtige  Gegenstände  aufbewahrt,  verarbeitet  oder  feilhält,
schriftlich  anmelden.

8  23.

Die  Steuerbeamten  sind  befugt,  seine  Gewerbsräume  bei  Tage
zu  jeder  Zeit,  bei  Nacht  aber  nur,  wenn  darin  gearbeitet  wird,  zu
revidieren.  Zu  diesem  Zwecke  müssen  die  Räume  auf  Verlangen
sofort  geöffnet  und  nötigenfalls  erleuchtet  werden.  Die  Revisionsbefugnis
  erstreckt  sich  auf  alle,  insbesondere  auch  auf  die  nicht  angemeldeten
  Gewerbsräume.

Als  Tageszeit  gilt  die  Zeit  von  6  Uhr  Vormittags  bis
9  Uhr  Nachmittags.

8  24.

Der  unter  besondere  Kontrolle  gestellte  Gewerbetreibende  erhält
vom  Haupt--Steuer-Amte  ein  Buch,  worin  er  sämtliche  Zu=  und
Abgänge  an  steuerpflichtigen  Gegenständen  nach  der  Zeitfolge  eintragen
  und  mit  Fakturen,  Eingangssteuerquittungen  bezw.  Bescheinigungen
  der  Abfertigungsstelle  am  Schlachthofe,  sowie  mit
sonstigen  in  seinen  Händen  befindlichen  Beweisstücken  belegen  muß.

Abgänge  unter  5  Kilogramm  im  einzelnen  sind  täglich  bis
spätestens  8  Uhr  Nachmittags  in  einer  Summe  abzuschreiben.

8  25.

Die  Beamten  haben  bei  ihren  Revisionen  festzustellen,  ob  die
An=  und  Abschreibungen  richtig  geführt  werden,  und  ob  der  vorhandene
  Istbestand  mit  dem  durch  das  Buch  nachgewiesenen  Sollbestande
  übereinstimmt.

Der  Gewerbetreibende  ist  verpflichtet,  ihnen  hierbei  auf
Erfordern  Auskunft  zu  erteilen  und  die  zur  Feststellung  der  Sollund
  Istbestände  nötigen  Hülfsdienste  zu  leisten.