245

Stellt  sich  eine  Versteuerung  nach  Gewicht  teurer  als  der-Stücksatz,
  so  ist  der  Stücksatz  in  Ansatz  zu  bringen.
82.
Die  Gewichtssteuer  wird  nach  dem  Bruttogewicht  erhobenm
und  zwar  in  nach  unten  abgerundeten  Stufen  von  5  zu  5  Pfennig.

83.
Von  dem  innerhalb  des  Steuerbezirks  erlegten  und  in  Besitz

genommenen  Wild  bleibt  die  Steuer,  wenn  es  über  die  Steuergrenze
  in  den  Steuerbezirk  eingeführt  wird,  außer  Hebung.  Dem.
Einbringer  liegt  jedoch  die  Pflicht  der  Anmeldung  ob.

84.
Die  Erhebung  und  Beaufsichtigung  der  Steuer  erfolgt  durch.

die  Beamten  der  staatlichen  Verwaltung  der  indirekten  Steuern
für  Rechnung  der  Stadt  Posen  auf  Grund  der  Steuerordnung.
vom  8.  Februar  1819  des  Schlacht=  und  Mahlsteuergesetzes  vom
30.  Mai  1820,  des  Gesetzes  betreffend  die  Forterhebung  der
Schlachtsteuer  als  Gemeindesteuer  vom  25.  Mai  1873  und  der
ergänzenden  Vorschriften,  besonders  auch  der  Ordnung  für  die-Erhebung
  und  Beaufsichtigung  der  Schlacht=  und  Fleischsteuer  in
Posen  vom  26.  März  1900  (Sonderausgabe  zu  Nr.  13  des  Amtsblattes
  der  Königlichen  Regierung  zu  Posen  vom  28.  März  1900).

Für  das  mit  der  Post  eingehende  Wild  und  für  Teile  von
Wild  ist  die  Steuer  vor  Aushändigung  der  Sendung  an  das
Postamt  zu  entrichten,  soweit  die  Eingänge  als  steuerpflichtige
Waren  erkennbar  sind.

8  5.

Wer  steuerpflichtiges  Wildpret  (8  1)  in  den  Stadtbezirk
einbringen  will,  ist  verpflichtet,  Gattung  und  Stückzahl  mündlich
anzumelden  und  dem  Königlichen  Steuerbeamten  bei  Feststellung.
der  Stückzahl  die  erforderliche  Hilfe  zu  leisten  oder  leisten  zu  lassen.

8  6.

Über  jede  Steuerzahlung  wird  von  dem  abfertigenden  Beamten
eine  Quittung  auf  einem  gedruckten  Formular  ausgestellt,  welches
die  Gattung,  sowie  die  Zahl  der  Stücke,  den  gesamten  Steuerbetrag,
Datum  und  Unterschrift  des  Beamten  enthalten  muß.

Die  Quittung  ist  aufzubewahren  und  den  Kontrollbeamten
auf  Verlangen  jederzeit  vorzuweisen.

Beim  Mangel  dieses  Ausweises  kann  die  Beschlagnahme  des-Wildprets
  erfolgen.