246

2

87.

Ist  Wildpret  nicht  zum  Verkauf  in  der  Stadt,  sondern  nur

zum  Durchgang  bestimmt,  so  muß  dies  gleich  bei  der  Einführung
angemeldet  und  die  auf  demselben  ruhende  Steuer  als  Pfand  entrichtet
  werden,  worüber  eine  Bescheinigung  (Toranmeldeschein)  erteilt
wird.  Es  erfolgt  dann  bei  der  Ausführung,  wenn  diese  binnen
48  Stunden  vor  sich  geht,  die  Erstattung  der  Steuer  gegen  Rückgabe

des  Toranmeldescheines.
88.

Zuwiderhandlungen  gegen  vorstehende  Vorschriften  ziehen  eine
Geldstrafe  von  3—30  M  nach  sich,  falls  nach  den  gesetzlichen
Vorschriften  nicht  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist.  Die  Geldstrafen
fließen  in  die  Gemeindekasse.

Diese  Steuerordnung  tritt  14  Tage  nach  ihrer  ordnungsgemäßen
  Veröffentlichung  in  Kraft.

Posen,  den  9.  Dezember  1902.
Der  Magistrat.

Vorstehende  Steuer-Ordnung  für  die  Erhebung  der  Wildpretsteuer
  im  Stadtbezirk  Posen  wird  gemäß  88  18  und  77  des
Kommunalabgabengesetzes  vom  14.  Juli  1893  hierdurch  genehmigt.

Posen,  den  23.  April  1903.

Der  Bezirks-Ausschuß  zu  Posedn.
J.  r.  3241/03  B.  A.
Veröffentlicht  am  23.  6.  1903  im  Regierungsamtsblatt.

Begulatio
betreffend
die  Erhebung  eines  Kommunal-Zuschlages  zur  Brausteuer  und  einer

Gemeindestener  von  Bier  in  der  Stadt  Posen  vom  17.  März  1887.

1.  Juli

Mit  den  Nachträgen  vom  6-  November

§  1

J  1.
Wer  in  demjenigen  Teile  des  Stadtbezirks  Posen,  welcher
der  städtischen  Schlachtsteuer  unterworfen  ist,  Bier  braut,  hat  einen
Kommunalzuschlag  von  50⅝%  zu  der  von  ihm  auf  Grund  des