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es  sich  um  größere  Einrichtungen  handelt,  ein  Kostenanschlag  zugefertigt
  werden.

Nach  vollendeter  Einrichtung  wird  die  Kostenberechnung  nach
dem  von  der  Verwaltung  der  Gasanstalt  festgestellten  Tarife  aufgestellt
  und  muß  die  Zahlung  der  Einrichtungskosten  demnächst
binnen  einer  Woche  nach  Zustellung  der  Rechnung  an  die  Kasse
der  Anstalt  geleistet  werden.  Auch  steht  der  Verwaltung  der  Gasanstalt
  das  Recht  zu,  die  Ausführung  der  Einrichtung  von  der  vorherigen
  Einzahlung  der  veranschlagten  Kosten  oder  eines  von  der
Verwaltung  zu  bestimmenden  Kostenvorschusses  abhängig  zu  machen.

Bis  zur  vollständigen  Bezahlung  der  Kosten  verbleibt  die
Leitung  Eigentum  der  Gasanstalt  und  ist  die  Eimichtung  bis
dahin  nur  als  leihweise  überlassen  zu  betrachten.  Der  Gasanstalt
steht  auch  das  Recht  zu,  nach  vergeblicher  Mahnung  wegen  Bezahlung
  der  eingerichteten  Leitung  dieselbe  wieder  fortzunehmen  und
daneben  zugleich  die  Kosten  der  Arbeiten  der  Einrichtung  und  Beseitigung
  und  den  ihr  an  dem  Material  entstandenen  Schaden  von
dem  Besteller  einzufordern.

Gasmesser.
86.

Der  Gasmesser  wird  dem  Gasabnehmer  zu  einem  im  nachfolgenden
  Tarife  festgestellten  jährlichen  Mietspreise  geliehen  und
verbleibt  Eigentum  der  Gasanstalt.  Jedoch  steht  es  dem  Gasabnehmer
  frei,  den  Gasmesser  von  der  Gasanstalt  käuflich  zu  erwerben
  oder  sich  durch  die  Anstalt  einen  anderen  von  ihm  als
Eigentum  erworbenen  vorschriftsmäßig  geeichten  Gasmesser  aufstellen
  zu  lassen;  in  letzterem  Falle  muß  jedoch  der  Gasmesser
zuvor  auf  der  Anstalt  einer  Untersuchung  auf  seine  Richtigkeit  unterworfen
  werden.

Der  Verwaltung  der  Gasanstalt  steht  allein  die  Entscheidung
über  die  Größe  sowie  über  den  Ort  der  Aufstellung  des  zur  Benutzung
  erforderlichen  Gasmessers  zu,  wobei  Wünsche  der  Besteller
möglichst  berücksichtigt  werden  sollen.

Für  einen  dreiflammigen  Gasmesser  beträgt  der  jährliche
Mietszins,  welcher  für  jeden  vollen  Monat  und  zwar  im  Voraus

für  das  Kalendervierteljahr  zu  bezahlen  ist  .  .  1000  M
für  einen  5  flammiegen  d5,20  „
„  „  10  „  6/100  „
„  „  20  „  5P960  „
„  „  30  „  ........  12,«0»