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zur  Gaslieferung  so  lange  auf,  bis  die  Störungen  beseitigt  sind,
und  kann  der  Gasabnehmer  in  einem  solchen  Falle  keinerlei
Entschädigung  beanspruchen.  88

Sofern  die  Gaseinrichtung  des  Gasabnehmers  mit  den
Hauptröhren  der  städtischen  Gasanstalt  nicht  in  besonderer  direkter
Verbindung  siteht,  sondern  mit  einer  oder  mehreren  Leitungen  nur
ein  gemeinsames  Gaszuführungsrohr  besitzt  oder  durch  einen  auch
von  einem  anderen  Abnehmer  benutzten  Gasmesser  gespeist  wird,
so  kann  der  betreffende  Gasabnehmer  keinen  Anspruch  gegen  die
Gasanstalt  geltend  machen,  wenn  aus  irgend  einer  Veranlassung
die  Zuführung  des  Gases  zu  diesem  gemeinsamen  Gaszuführungsrohre
  oder  zu  diesem  Gasmesser  versagt  werden  muß.

9.

Die  Lieferung  des  Gasese  solat  im  Allgemeinen  nur  unter
Benutzung  eines  von  der  Verwaltung  der  Gasanstalt  aufgestellten,
ordnungsmäßig  geeichten  Gasmessers.

Nur  wo  die  Aufstellung  eines  Gasmessers  mit  zu  großen
Schwierigkeiten  verknüpft  ist,  kann  ausnahmsweise  der  Gasverbrauch
  auch  ohne  Gasmesser  gestattet  werden;  die  Verwaltung
der  Gasanstalt  behält  sich  hierüber  die  jedesmalige  Bestimmung  vor.

Preis  des  Gases.
§  10.

Der  Preis  des  Gases  wird  vom  Magistrat  und  Stadtv.-Vers.
bestimmt.  Etwaige  Anderungen  des  Preises  treten  mit  dem  Tage
der  Veröffentlichung  in  Kraft.

Der  Gaspreis  ist  bis  auf  Weiteres  auf  18  Pf.  pro  chm  festgesetzt.

Gas,  das  zu  anderen  als  zu  Beleuchtungszwecken  Verwendung
findet,  wird,  sofern  für  dieses  ein  besonderer  Gasmesser  benutzt
wird,  zur  Zeit  mit  12  Pfennig  pro  chm  berechnet.

Findet  Gas  zu  anderen  als  zu  Beleuchtungszwecken  unter  Benutzung
  eines  besonderen  Gasmessers  in  Küchen  oder  Badestuben  Verwendung,
  so  kann  in  demselben  Raume,  in  welchem  diese  Verwendung
erfolgt,  aus  eben  diesem  Gasmesser  eine  Leuchtflamme,  welche  indessen
höchstens  in  der  Stunde  einen  Konsum  von  150  Liter  Gas  haben
darf,  zum  Preise  von  12  Pfennig  pro  chm  gebraunt  werden.
Ermittelung  des  Gasverbrauchs  und  Zahlung

der  Rechnungen.
§  I.

In  jedem  Monat  wird  der  Stand  des  Gasmessers  seitens

der  Gasanstalt  ausgenommen  und  hierdurch  die  verbrauchte  Gas-